Antrag Bayerisches Familiengeld
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird.
Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
Wurde/Wird Ihnen in Bayern Elterngeld bewilligt?
Sie beziehen / bezogen in Bayern Elterngeld, deshalb ist es nicht erforderlich einen Antrag auf Familiengeld auszufüllen. Ihr bereits gestellter Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld!
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
Sie müssen keinen Antrag auf Familiengeld stellen!
Wenn Sie trotzdem einen Antrag stellen möchten drücken Sie auf "Weiter"
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn gestellt werden. Zuvor gestellte Anträge sind unbeachtlich.
Familiengeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Onlineantrag zum Familiengeld
Formular zum Herunterladen
Sie können unsere Formulare im PDF-Format herunterladen, ausfüllen und zwischenspeichern. Eine technische Anleitung dafür finden Sie in den Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
- Antrag auf Familiengeld
- Informationen zum Bayerischen Familiengeld
- Hinweise zur Mitteilungs- und Anzeigepflicht und zum Datenschutz
- Anlage Auslandsbezug (Nur ausfüllen bei Auslandsbezug oder wenn vergleichbare Leistungen anderer Länder und Staaten bezogen werden.)
- Änderungsmitteilung