Fragen zu den Elterngeld-Arten
Welche Elterngeldarten gibt es?
Es gibt drei Arten von Elterngeld:
- BasisElterngeld
- ElterngeldPlus
- (Partnerschafts-)Bonus
Bei der Beantragung von Elterngeld ist festzulegen, für welche Lebensmonate und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung (BasisElterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) beansprucht wird. Unser Onlineantrag bietet Ihnen dazu eine komfortable Auswahlmöglichkeit.
Die Entscheidung, welche der einzelnen Leistungsarten – BasisElterngeld, ElterngeldPlus, (Partnerschafts-)Bonus – in welchem Zeitraum für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ab und kann daher nur von Ihnen getroffen werden.
Sie können Ihre Elterngeldarten individuell mit dem Elterngeldrechner planen.
Was ist das BasisElterngeld?
BasisElterngeld kann in der Zeit ab Geburt und längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden (Rahmenfrist). Ein Elternteil kann BasisElterngeld grundsätzlich für
- mindestens zwei Lebensmonate (Bezugsmonate) und
- höchstens zwölf Lebensmonate (Bezugsmonate)
beziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate BasisElterngeld erhalten (Partnermonate). Für Alleinerziehende besteht die Bezugsmöglichkeit von bis zu 14 Lebensmonaten.
Für Geburten ab 01.04.2024 gilt: BasisElterngeld kann nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig bezogen werden. Im 13. und 14. Lebensmonat ist ein gleichzeitiger Bezug von BasisElterngeld ausgeschlossen. Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsleistungen zustehen, gelten als Monate, in denen sie BasisElterngeld bezieht.
Ausnahmen:
Eltern von
- Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurden, oder
- Mehrlingen oder
- neugeborenen Kindern mit Behinderung oder
- Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten,
können BasisElterngeld für mehr als einen Monat und innerhalb der Rahmenfrist auch nach dem 12. Lebensmonat gleichzeitig beziehen.
BasisElterngeld kann immer gleichzeitig mit ElterngeldPlus bezogen werden.
Was ist das ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus verlängert den Bezugszeitraum; statt für einen Monat BasisElterngeld kann jeweils für zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Diese Leistungsart kann insbesondere für Eltern, die in den Bezugsmonaten eine zulässige Erwerbstätigkeit ausüben, von Vorteil sein. Es beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde (Deckelungsbetrag).
ElterngeldPlus kann von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden.
Beispiel:
Eine Mutter bezieht für neun Lebensmonate BasisElterngeld. Sie beginnt ab dem zehnten Lebensmonat in Teilzeit zu arbeiten. Es besteht noch Anspruch auf BasisElterngeld für drei Lebensmonate. Das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit wird jedoch auf das BasisElterngeld angerechnet und fällt dadurch deutlich geringer aus, als wenn sie nicht arbeiten würde. Durch das ElterngeldPlus wird dieser Nachteil durch den längeren Bezug ausgeglichen: Die Mutter bekommt doppelt so lange ElterngeldPlus ausbezahlt. Es beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngeldes, das der Mutter ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde (Deckelungsbetrag).
Was ist der (Partnerschafts-)Bonus?
Für Geburten/Haushaltsaufnahmen (Adoption/Adoptionspflege) bis 31.08.2021:
Eltern können für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass
- beide Elternteile
- während dieser vier Monate gleichzeitig
- mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind (Partnerschaftsbonus-Monate).
Es muss sich um vier aufeinanderfolgende Monate handeln. Eine Teilung ist nicht möglich. Entfällt bei einem Elternteil eine der Anspruchsvoraussetzungen auch nur für einen Monat, beispielsweise weil die Erwerbstätigkeit für einen Monat unterbrochen oder die zulässige Stundenanzahl über- oder unterschritten wird, so entfällt für beide Elternteile der gesamte Anspruch auf die Partnerschaftsbonus-Monate. Das für die Partnerschaftsbonus-Monate erhaltene Elterngeld muss dann zurückgezahlt werden.
Für Geburten/Haushaltsaufnahmen (Adoption/Adoptionspflege) ab 01.09.2021:
Für Eltern, deren Kinder ab 01.09.2021 geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden, gilt:
- Die Erwerbstätigkeit muss in mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von beiden Elternteilen gleichzeitig ausgeübt werden
- Die wöchentliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum muss mindestens 24 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats betragen
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf 32 Wochenstunden durchschnittlich im Lebensmonat nicht übersteigen
Was sind Bonusmonate?
Alleinerziehende können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate als Bonusmonate erhalten.
Wann lohnt es sich ElterngeldPlus zu beantragen?
Das ElterngeldPlus kann für Mütter und Väter von Vorteil sein, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Mit ElterngeldPlus-Monaten können sie während ihrer Teilzeittätigkeit doppelt so lang die Förderung durch das Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngeldes, das der berechtigten Person ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde (Deckelungsbetrag).
Diese Lösung ist auch für Eltern attraktiv, die ihre Neugeborenen gleichzeitig oder nacheinander über eine längere Zeit selbst betreuen möchten. ElterngeldPlus lohnt sich für alle Eltern, die nach der Geburt erwerbstätig sind und mehr als den Mindestbetrag beziehen.
Die Ausübung einer Teilzeittätigkeit ist jedoch nicht Voraussetzung für das ElterngeldPlus.