Antrag Elterngeld

Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Der Service dieser Seite ist kostenfrei.

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Formulare zum Herunterladen

Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Zum Aufrufen des Elterngeldantrags geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen stehen für Geburten ab 01.04.2024 und bis 31.03.2024 unterschiedliche Antragsunterlagen zur Verfügung. Das Gleiche gilt bei Adoptionspflege und Adoptionen. Hier tritt an die Stelle des Geburtsdatums das Datum der Haushaltsaufnahme. Bitte nutzen Sie ausschließlich die für Sie zutreffenden Formulare.

Geburten ab 01.04.2024 - Anlagen zum Antrag und Infoblatt

Infoblatt zum Elterngeld - Wichtig, bitte lesen!

Anlage EG+ (ElterngeldPlus)

Anlage N (nur Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)

Anlage G (nur Gewinneinkünfte)

Anlage GuN (Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)

Anlage EA (erweiterter Anspruch für verfrühte Geburt)

Geburten bis 31.03.2024 - Anlagen zum Antrag und Infoblatt

Infoblatt zum Elterngeld - Wichtig, bitte lesen!

Anlage EG+ (ElterngeldPlus)

Anlage N (nur Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)

Anlage G (nur Gewinneinkünfte)

Anlage GuN (Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)

Anlage EA (erweiterter Anspruch für verfrühte Geburt)

Für alle Geburten - weitere Dokumente

Bescheinigung Ausländerbehörde

Bescheinigung Krankenkasse

Verdienstbescheinigung

Hinweise zum Datenschutz für Elterngeld und Familiengeld

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen nach der Geburt an die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle.

Örtlich zuständig ist in der Regel das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), in dessen Regierungsbezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

Bitte beachten Sie für den Regierungsbezirk Oberbayern die Zuständigkeit nach dem Geburtstag des Kindes.

Nutzen Sie hierfür gerne unsere Suchfunktion.

Änderungsmitteilung

Sie sind registriert und haben Ihren Antrag online gestellt? In unserem Servicebereich Familienleistungen können Sie Änderungsmitteilungen zu Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID auch online an uns übermitteln.

Nicht registrierte Nutzer können für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) diese Änderungsmitteilung verwenden.

Covid-19-Pandemie

Änderungen des Elterngeldgesetzes im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) haben wir auf unserer Informationsseite zu Covid-19 zusammengefasst.
Bitte informieren Sie sich, ob die Regelungen (z.B. Einkommensverlust vor Geburt des Kindes aufgrund der Covid-19-Pandemie) für Sie in Frage kommen. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihrem Antrag noch die entsprechende Anlage bei.

Hinweis

Sie können unsere Formulare im PDF-Format herunterladen, ausfüllen und zwischenspeichern. Eine technische Anleitung dafür finden Sie in den Hinweisen für Formulare im PDF-Format.