Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine präventive Aufgabe des Arbeitgebers: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.

Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), hier § 167 Abs. 2 SGB IX, ist der Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und im Einverständnis mit der betroffenen Person, mit welchen Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Der Betriebs- oder Personalrat sind zu beteiligen, wenn und soweit dies von den Beschäftigten gewünscht wird. Bei schwerbehinderten Beschäftigen gilt dies auch für die Schwerbehindertenvertretung.

BEM und Datenschutz

Datenschutz und Eingliederungsmanagement (Seite 40)
EIBE-Datenschutzkonzept, Broschüre

Wer vertritt den Arbeitgeber im Integrationsteam? (Seite 17)
Hintergrundwissen zum Bundesdatenschutzgesetz

Zeitschrift ZB 2008/4: Tipps zum Datenschutz

BEM in Klein- und Mittelbetrieben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt Ihnen eine umfassende Suche nach Ansprechstellen für Rehabilation und Teilhabe zur Verfügung.

 
DGB: 5 Best Practices aus dem Projekt RE-BEM
Praxisbeispiele: Auch die Kleinen profitieren

Wegweiser: Leistungen der Rehabilitationsträger
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Aufgabe des Betriebsarztes (Seite 25)

Durch Rechtsprechung geklärte Fragen zum BEM

BEM auch in Betrieben ohne BR durchzuführen
(AG Urteil vom 30. Sept. 2010 – 2 AZR 88/09)

Forum: Voraussetzungen für die Entziehung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation

Stufenweise Wiedereingliederung

Sofern bereits eine ausreichende Belastbarkeit und günstige Prognose für die berufliche Wiedereingliederung vorhanden ist, kann mit einer stufenweisen Wiedereingliederung die noch arbeitsunfähige Person schrittweise an die Belastungen des Arbeitsplatzes herangeführt werden.

BIH-Fachlexikon: stufenweise Wiedereingliederung
betanet: stufenweise Wiedereingliederung   

Rechtsprechung: "Wiedereingliederungsplan"
Krankengeld und stufenweise Wiedereingliederung
Forum: Rolle der Krankenkasse bei Wiedereingliederung

Anspruch für Schwer-/Behinderte und Nichtbehinderte
Anspruch behinderter Beamter auf Wiedereingliederung

Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät Sie das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Gute Ratgeber und Arbeitshilfen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie in unserem Broschürenverzeichnis.

Kontakt zum ZBFS-Inklusionsamt

Sie können sehr einfach mit uns in Kontakt treten, indem Sie die von uns benötigte konkrete Angaben zum Sachverhalt in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt an uns übermitteln.

Online-Kontaktformular BEM

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei nicht für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung von sensiblen Daten) geeignet ist.

PDF-Kontaktformular BEM (sofern das Online-Kontaktformular nicht genutzt wird)

Für eine persönliche Kontaktaufnahme finden Sie nachfolgend die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner. Für allgemeine Anfragen können Sie auch unser Kontaktsymbol allgemeines Kontaktformular verwenden.

Oberbayern

Hinweis: Aufgrund des hohen Terminaufkommens sowie der vielen Außentermine, bitten wir Sie im Vorfeld Ihres Besuches beim Inklusionsamt des ZBFS Oberbayern immer einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner zu vereinbaren. Vielen Dank!

Stadt München Landkreise/Städte Telefon
Buchstabe A, B, C, D, J, Q, R EBE, DAH 089 18966-1626
Buchstabe E, F, G, H, L, W, V, P   089 18966-2613
Buchstabe I, T, U MB, ND, FFB 089 18966-1636
Buchstabe K, S Lkr. M, STA 089 18966-2537
Buchstabe M AÖ, MÜ 089 18966-2562
Buchstabe N, O, X, Y, Z ED, TÖL, WM 089 18966-2478
  EI, GAP, IN, PAF, LL, BGL 089 18966-2460
  FS 089 18966-2428
  RO 089 18966-1645
  TS 089 18966-1620

Niederbayern

Kreise: DEG, SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-491

Kreise: DGF, KEH, LA, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-476

Kreise: PA, FRG, REG
Städte: PA
Telefon: 0871 829-473

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4704

Oberfranken

Kreise: HO, WUN, KC, LIF
Städte: HO
Telefon: 0921 605-2814

Kreise: CO
Städte: CO
Telefon: 0921 605-2818

Kreise: BA, FO
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2110

Kreise: BT, KU
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2110

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2511 oder -2533

Unterfranken

Telefon: 0931 4107-284

Schwaben

Kreise: A, AIC, FDB
Städte: A
Telefon: 0821 5709-3023

Kreise: DON, OA
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3009

Kreise: DLG, GZ, KF, LI, MN, NU, OA, OAL
Städte: MM, KF
Telefon: 0821 5709-3021

  

Abkürzungen:
BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
SGB: Sozialgesetzbuch