November 2024
Initiative Inklusion
Mit dem Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden. Die "Initiative Inklusion" wurde im Jahr 2011 als ein Bund-Länder-Programm gestartet. Nach Ausschöpfung der hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel führt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das Programm bereits seit 2015 mit eigenen Landesmitteln aus der Ausgleichsabgabe weiter. Auch in 2025 können Arbeitgeber für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen und für neu geschaffene Arbeitsplätze für ältere arbeitslose schwerbehinderte Menschen (ab 50) vom ZBFS-Inklusionsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf unseren Webseiten unter
Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Initiative Inklusion.
November 2024
Kursangebot 2025 des ZBFS-Inklusionsamtes
Unser Kursprogramm für 2025 ist erschienen!
Mit unserem Schulungsangebot unterstützen und verbessern wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.
Es richtet sich insbesondere an:
- Schwerbehindertenvertretungen
- Betriebs- und Personalräte
- Arbeitgeber und ihre Beauftragte
Kursprogramm 2025 als PDF-Datei
In unseren Grundkursen erwerben Sie wichtige Grundlagenkenntnisse, die Sie durch Aufbaukurse vertiefen können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch themenspezifische Fachkurse und Workshops an. Ob Neueinsteiger oder Profi, in unserem umfangreichen Kursangebot ist bestimmt auch etwas für Sie dabei.
Die Kurse für 2025 können einfach und bequem auf unser Schulungswebsite www.kurse-inklusionsamt-bayern.de online gebucht werden.
Oktober 2024
Inklusionsamt-Newsletter
Wollen Sie über aktuelle Nachrichten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben informiert werden?
Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Inklusionsamt-Newsletter!
Wir versenden monatlich einen Newsletter mit aktuellen Themen aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung.
Lesen Sie unsere aktuelle Oktober-Ausgabe.
Unter Informationsmaterial > Newsletter und Service können Sie sich für den Newsletter registrieren und die bereits versendeten Newsletter lesen.
September 2024
ConSozial 2024
16. – 17. Oktober 2024
Messezentrum Nürnberg
Die ConSozial ist die führende KongressMesse der Sozialwirtschaft und bietet eine einzigartige Plattform für alle im sozialen Bereich tätigen Akteure. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto "Vielfalt stärken – Solidarität leben – Wandel gestalten". Durch die Kombination aus Kongress und Messe wird die ConSozial zu einem vielfältigen und wichtigen Branchentreffpunkt.
Besucherinnen und Besucher finden auf der ConSozial alle relevanten Informationen und Trends im Sozialwesen und in der Sozialpolitik.
Als Bayerns große Sozialbehörde ist das ZBFS mit seinem breiten Aufgabenspektrum natürlich ebenfalls auf der Messe vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 4a am Stand 214.
Informationen zur Messe und das Programm des Kongresses finden Sie unter
www.consozial.de
September 2024
Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins
Ausgabe 3/2024
Voll einsatzfähig
Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeits-
gemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 3/2024 erschienen.
- Titelthema: Alexander Butz ist SBV bei den Einsatzkräften der Polizei in Baden-Württemberg – mit Beinprothese ist er voll einsatzfähig
- Blaulichtberufe: Warum Inklusion auch in körperlich fordernden Berufen möglich ist
- Podcast: Erika Ullmann-Biller von der Polizei NRW erzählt im Audio-Interview von ihrem Job als SBV
- Möglich machen: Sophie Corpataux ist bei der freiwilligen Feuerwehr und setzt sich für Inklusion ein
- Herzenssache: Dr. Veronika Wolter ist Deutschlands erste gehörlose Oberärztin und sagt: Es geht mehr als man denkt!
- News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
- Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe
Juli 2024
Preisverleihung des "JobErfolg 2024"
Mit der Preisverleihung des JobErfolg wird ein besonderes Engagement von Arbeitgebern in Bayern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung öffentlich gewürdigt.
Am 24. Juli 2024 fand im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München die feierliche Preisverleihung des JobErfolg 2024 statt.
Preisträger Öffentlicher Dienst
BRK Kreisverband Kulmbach / Dr.-Julius-Flierl-Seniorenheim in Marktleugast
Preisträger Privatwirtschaft
Dachser SE Logistikzentrum Allgäu in Memmingen
Preisträger Ehrenpreis
Köhler Maler- und Restaurationsbetrieb in Bamberg
Preisträger Innovationspreis
Arbeitskreis Inklusiver Arbeitsmarkt - Jobmesse Regensburg
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bayerischen Sozialministeriums vom 24.07.2024.
Weitere Informationen zu der Auszeichnung JobErfolg und die bisherigen Preisträger finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg. In Kürze finden Sie dort auch Bilder zur diesjährigen Preisverleihung und Kurzvideos, in denen die Preisträger vorgestellt werden.
Juni 2024
Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins
Ausgabe 2/2024
Flexibel bleiben!
Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeits-
gemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 2/2024 erschienen.
- Titelthema: Yusuf Aydoğan macht einen tollen Job – trotz Dialyse
- Ein wichtiger Baustein: Hilft Homeoffice der Inklusion?
- Jobcarving: Vorteile für alle!
- Entgeltstudie des BMAS: Abschlussbericht der Studie zum Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
- Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe
März 2024
Arbeitgeberinfo zur Erhebung der Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und müssen deshalb jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht für das Vorjahr abgeben.
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Regelfall an. Betroffene Arbeitgeber haben die Anzeige allerdings auch unaufgefordert zu erstellen. Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein. Bei einem verspäteten Zahlungseingang wird ein Säumniszuschlag erhoben!
Bei Rechnungen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen kann die Hälfte des darin ausgewiesenen Arbeitslohns auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die jährlich in Nürnberg stattfindende Werkstättenmesse bietet eine optimale Gelegenheit sich über die Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten zu informieren.
Genauere Informationen finden Sie unter Ausgleichsabgabe.
Dezember 2023
Neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.
Das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hat im Bayerischen Ministerialblatt 2023 Nr. 646 vom 20. Dezember 2023 eine neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben bekannt gegeben.
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-646
Weitere Informationen zu der Förderung von Inklusionsbetrieben finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Inklusionsbetriebe
Dezember 2023
BIH-Akademie - Die digitale Lernplattform der BIH
Die digitale Lernwelt der BIH macht Sie fit für Ihre Aufgaben in der Praxis.
Das neue Angebot der BIH richtet sich an Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs-/Personalräte und Mitarbeitende im Personalbereich.
Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln Ihnen auf moderne Weise die fachlichen Hintergründe zu praxisrelevanten Themen.
Lernen Sie die digitale Lernwelt der BIH kennen!
https://www.bih.de/integrationsaemter/akademie/flexibel-lernen
Oktober 2023
Messe ConSozial
Vom 25. bis 26. Oktober 2023 öffnet die ConSozial wieder ihre Türen. Die ConSozial ist die bedeutenste Fach- und Kongressmesse der Sozialwirtschaft und bietet innovative Produkte und Lösungsansätze für die Sozialbranche. Dazu gehören die soziale Szene, Politik, Social Entrepreneurship, Wirtschaftsunternehmen, soziale Organisationen und Verbände, freie und öffentliche Wohlfahrtspflege sowie ideelle Träger. Der ConSozial-Kongress, der begleitende KITA-Kongress, sowie ein hochwertiges Rahmenprogramm runden die zweitägige ConSozial ab.
Das ZBFS ist ebenfalls auf der Messe vertreten: Neben dem Inklusionsamt sind auch unsere Kolleginnen und Kollegen vom Schwerbehinderten-Feststellungsverfahren und vom Bayerischen Landesjugendamt vor Ort. Wir freuen uns am Stand 512 in Halle 7 im Messezentrum Nürnberg auf einen regen Austausch mit Ihnen - gerne bei einem leckeren Kaffee, der vom Barista des Inklusionsbetriebs CHANCEN gastro gGmbH zubereitet wird.
Weitere Informationen zur ConSozial finden Sie unter www.consozial.de.
August 2023
Wettbewerb JobErfolg 2024 gestartet!
Mit der Preisverleihung des JobErfolg wird ein besonderes Engagement von Arbeitgebern in Bayern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung öffentlich gewürdigt.
Gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wird alle zwei Jahre die Auszeichnung JobErfolg an Arbeitgeber verliehen, die bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise beispielgebend sind. Die öffentliche Verleihung des JobErfolg soll helfen, Vorurteile abzubauen und Unternehmen und Dienststellen ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Arbeitgeber können sich ab sofort für den JobErfolg 2024 bewerben oder vorgeschlagen werden. Genauere Informationen und das Bewerbungsformular zu diesem Wettbewerb erhalten Sie unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg.
Bewerbungsschluss für den JobErfolg 2024 ist der 14. Dezember 2023.
Juli 2023
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Am 13. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet. Durch das Gesetz sollen mehr Menschen mit Behinderungen in eine reguläre Arbeit gebracht und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer unterstützt werden.
Es enthält unter anderem folgende Änderungen:
- Ab dem Erhebungsjahr 2024 gibt es bei der Ausgleichsabgabe einen zusätzlichen - deutlich höheren - Abgabesatz für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Monatlich müssen dann je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 210 Euro von Arbeitgebern mit weniger als 40 Arbeitsplätzen, 410 Euro von Arbeitgebern mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen bzw. 720 Euro ab 60 Arbeitsplätzen entrichtet werden. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllen, werden durch diese Gesetzesänderung nicht betroffen.
- Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden auf die Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fokussiert. Die Mittel können nicht mehr für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen - eingesetzt werden. Hierbei gelten Übergangsregelungen.
- Zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens bei Anträgen auf Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung wird ab 2024 eine Genehmigungsfiktion für diese Leistungen nach Ablauf von sechs Wochen nach Antragseingang eingeführt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein.
Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wichtige Hinweise zur Ausgleichsabgabe und die aktuell gültigen Abgabesätze finden Sie auf unseren Webseiten unter Ausgleichsabgabe.
Juni 2023
Neuer Leiter des ZBFS-Inklusionsamtes
Das ZBFS-Inklusionsamt nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wahr. Es ist bei Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, das betriebliche Integrationsteam und Beschäftigte.
Zum 15. Juni 2023 hat Christian Weißenberger im ZBFS die Leitung des Fachbereichs IV - nach außen besser bekannt als ZBFS-Inklusionsamt - übernommen.
Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in allen sieben Regierungsbezirken in Bayern stellt er sich damit der Herausforderung, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Jurist war zuvor als stellvertretender Behördenleiter der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach für einen effektiven Verbraucher- und Tierschutz in Bayern mitverantwortlich.
"Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die große Verantwortung mit sich bringt. Ich freue mich darauf, diesen dynamischen Prozess in der Arbeitswelt aktiv mitzugestalten und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, geeignetes Personal auch abseits der üblichen Strukturen zu finden, um vor allem jüngeren Menschen mit Behinderung Perspektiven zu geben. Dabei ist es wichtig, hinter den Fällen Personen mit ihren Einzelschicksalen, aber auch mit ihren Fähigkeiten zu sehen, um passgenaue Angebote zu entwickeln."
November 2022
Mitteilung der Ergebnisse der SBV-Wahl
Für eine neu gewählte Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist es sehr wichtig, sich mit anderen Akteuren bei der Inklusion im Arbeitsleben gut zu vernetzen. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter sind hierbei ein besonders wichtiger Partner. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupfürsorgestellen (BIH) stellt deshalb ein Online-Formular bereit, mit dem die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen sehr unkompliziert die Ergebnisse der SBV-Wahl an die Integrations-/Inklusionsämter mitteilen können.
Sofern Sie die Wahlergebnisse noch nicht Ihrem Integrations-/Inklusionsamt mitgeteilt haben, bitten wir Sie, uns dies über das neue Online-Formular mitzuteilen.
Online-Formular zur Mitteilung der gewählten Vertrauenspersonen
Oktober 2022
Preisträgervideos zum JobErfolg 2022
Die Auszeichnung "JobErfolg 2022" wurde in diesem Jahr an vier Arbeitgeber vergeben. Die Preisträger möchten wir Ihnen mit eindrucksvollen Kurzvideos vorstellen.
- Film zu BMW Group, Standort Dingolfing - Preisträger Privatwirtschaft
- Film zu Bayerisches Landesamt für Steuern - Preisträger Öffentlicher Dienst
- Film zu IHK Nürnberg für Mittelfranken - Ehrenpreis
- Film zu ZF Friedrichshafen, Standort Passau - Innovationspreis
Informationen zur Auszeichnung JobErfolg finden Sie unter:
Arbeitgeber > Auszeichnung "JobErfolg"
Oktober 2022
Verbesserte Kontaktmöglichkeiten durch unser sicheres Kontaktformular
Wir haben für Sie die Kontaktmöglichkeit durch unser Kontaktformular verbessert. Bei Ihren Anfragen oder auch bei Antworten auf unsere Schreiben können Sie unser sicheres Kontaktformular nutzen, um uns Ihre schutzbedürftigen Informationen verschlüsselt und somit datensicher zu übermitteln. Sie können das Kontaktformular ohne Anmeldung oder auch mit einer BayernID nutzen. Bei einer Anmeldung mittels eID (digitaler Personalausweis) antworten wir Ihnen direkt in Ihr digitales Bürgerpostfach.
September 2022
Authentifizierung bei Antragstellung mit dem Elster-Unternehmenskonto
Bei unseren Online-Anträgen für Leistungen an Arbeitgeber und an Inklusionsbetriebe sowie dem Kontaktformular zur Prävention und BEM können sich die Unternehmen mit ihrem Account bei Mein Unternehmenskonto authentifizieren.
Mein Unternehmenskonto ermöglicht für die Unternehmen in Deutschland die Nutzung einer einheitlichen digitalen Identität für Verwaltungsdienstleistungen und basiert auf der Technologie von ELSTER, dem Portal für elektronische Steuererklärungen.
Unsere Online-Anträge finden Sie auf den Seiten mit den einzelnen Leistungsbeschreibungen und unter: Inklusionsamt > Anträge
April 2022
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Aufgrund des Teilhabestärkungsgesetzes sind Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) flächendeckend einzurichten. In Bayern wurden die Integrationsfachdienste vom ZBFS-Inklusionsamt mit der Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt.
Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf stellte am 31. März die Einheitlichen Ansprechstellen der Öffentlichkeit vor und schaltete hierbei auch die neue Servicenummer der Ansprechstellen frei. Unter 0800 9040001 stehen künftig allen Arbeitgebern in Bayern Ansprechpartner zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de
Februar 2022
Leistungen für Inklusionsbetriebe online beantragen
Anträge auf Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten können für Inklusionsbetriebe ab sofort bei uns auch online gestellt werden. Der Online-Antrag ist dialoggesteuert und die Beantragung dadurch sehr benutzerfreundlich.
Den Online-Antrag und weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben, wie z. B. unseren Leitfaden zur Gründung von Inklusionsbetrieben, finden Sie unter: Inklusionsbetriebe
Dezember 2021
Leistungen für schwerbehinderte Menschen online beantragen
Menschen mit einer Schwerbehinderung können für ihre Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Unterstützung durch das ZBFS-Inklusionsamt erhalten.
Diese Leistungen können schwerbehinderte Menschen jetzt auch direkt per Online-Formular beantragen.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Beschäftigte und Selbständige sowie die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter: Beschäftigte und Selbständige
Dezember 2021
Arbeitgeberleistungen online beantragen
Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen.
Unsere Leistungen können von Arbeitgebern jetzt auch bequem per Online-Formular beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Arbeitgeber und die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter Arbeitgeber.
Oktober 2021
Digitaler Arbeitgeber-Service:
Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung -
jetzt auch mit Online-Antragsformular
Das Arbeitsverhältnis von schwerbehinderten Menschen steht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
Unser neues Online-Antragsformular steht Ihnen jetzt unter Kündigen zur Verfügung.
Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe -
jetzt mit Online-Antrag
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im ZBFS wurde ein Online-Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen entwickelt, um den Verkehrsbetrieben einen einfachen und schnellen Zugang zu den Leistungen des Inklusionsamtes zu ermöglichen. Den Antrag finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/verkehrsbetriebe
Oktober 2019
REHADAT-Wissensreihe: Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestalten lässt.
REHADAT hat in einer Wissensreihe ein Folge von sehr lesenswerten Informationsschriften zur Gestaltung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herausgegeben. Die einzelnen Publikationen dieser Reihe vermitteln profundes Wissen zu Erkrankungen oder Behinderungen und zeigen auch Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen (z.B. Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder personelle Unterstützung) auf.
Neben den drei oben dargestellten Schriften zu Autismus, Sehbehinderung und Blindheit, sowie Rollstuhlnutzenden sind z.B. auch Schriften zu Depressionen, Diabetes, Inkontinenz, Multiple Sklerose und Epilepsie erschienen.
Alle Publikationen dieser Wissensreihe finden Sie hier.
Immer mehr Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten ganz selbstverständlich miteinander.
Im folgenden Video (mit Audiodeskription) berichten Arbeitgeber und Personalverantwortliche über ihre Erfahrungen mit Inklusion.
Auf der Website „Arbeitswelt inklusiv“ des Bayerischen Arbeitsministeriums erfahren Sie mehr darüber, wie Inklusion in der Arbeitswelt funktioniert und warum sie sich für alle lohnt.
Abkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Januar 2018
ZBFS-Integrationsamt wird zu ZBFS-Inklusionsamt
Mit Inkrafttreten des Bayerischen Teilhabegesetzes I (BayTHG I) zum 17. Januar 2018 hat sich unsere Amtsbezeichnung geändert und lautet jetzt Inklusionsamt.
In Bayern werden somit die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wahrgenommen. (Art. 66a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze - AGSG)
Inklusion in Bayern
April 2022
Informationsportal "Bayern barrierefrei"
Mit dem Programm "Bayern barrierefrei" will die Bayerische Staatsregierung vorhandene Barrieren aktiv abbauen und hat hierzu unter www.barrierefrei.bayern.de ein zentrales Informationsportal eingerichtet. Hier erfahren Informationssuchende, was Barrierefreiheit bedeutet und wie diese erreicht werden kann.
Das Informationsportal listet im Menüpunkt Service wichtige Anlaufstellen auf, zu denen auch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gehört. So fördert beispielsweise das ZBFS-Inklusionsamt, sofern kein anderer Träger vorrangig dafür zuständig ist, die Eingliederung in das Berufsleben mit Leistungen für die behinderungsgerechte und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen. Genauere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unseren Webseiten in dem Bereich "Arbeitswelt und Behinderung".
Informationsportal "Bayern barrierefrei": www.barrierefrei.bayern.de