Antrag Kriegsopferversorgung

Anträge auf Versorgungsleistungen können Sie formlos stellen.

Sie können den Antrag bei jeder Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales einreichen, aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern, zum Beispiel bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei den Gemeinden.

Die Beschädigtenversorgung beginnt grundsätzlich mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat.

Die Hinterbliebenenversorgung beginnt mit dem Monat, der auf den Sterbemonat folgt, wenn der Erstantrag vor Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Beschädigten gestellt wird.