Kinderbett mit Stofftieren

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Sie werden nach der individuellen Notlage vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

Schwangere in Not

Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann für schwangere Frauen und Mütter in Notlagen ergänzende Leistungen erbringen, wenn im Einzelfall gesetzliche Hilfen wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld nicht ausreichen.

Die Stiftung will mit ihren Unterstützungsleistungen schwangeren Frauen und Müttern, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, schnell und unbürokratisch helfen.

Leistungen und Vorausetzungen

Die Hilfe setzt unter anderem voraus, dass die werdende Mutter

  • eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt,
  • ihre Hauptwohnung in Bayern hat,
  • bereit ist, auch eine persönliche Beratung anzunehmen und
  • sich in einer Notlage befindet.

Das Bruttoeinkommen darf die Grenze des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen. Das Nettoeinkommen darf die von der Landesstiftung festgesetzte Grenze nicht überschreiten.

Das Unterstützungsangebot der Landesstiftung in Form von freiwilligen Schenkungen ist in seiner Vielfalt ungewöhnlich breit und flexibel.

Zuschüsse können zum Beispiel gewährt werden für

  • Umstandskleidung
  • Babyausstattung
  • Einrichtungsgegenstände
  • Unterstützung zur Führung eines Haushalts
  • und für alle Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen.

Bei Bedarf sind weitere Anträge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem notwendigen Bedarf und den besonderen Umständen des Einzelfalls.

Die Hilfesuchenden, also werdende Mütter, müssen bereits vor der Geburt des Kindes einen Antrag bei der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind stellen, sonst ist eine Förderung nicht möglich.

Bei

  • staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen freier Träger
  • staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen an den Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen
  • Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen 

Anträge können nur über die genannten Beratungsstellen gestellt werden. Diese überprüfen die Leistungsvoraussetzungen und übermitteln im Falle einer Befürwortung das Gesuch zusammen mit den erforderlichen Nachweisen sowie dem Antrag auf Stiftungsleistungen der Hilfesuchenden an die Stiftungsverwaltung.

In einem vertraulichen Beratungsgespräch können alle offenen Fragen geklärt werden. Die Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, am besten nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Gemeinsam mit der Beratungskraft wird versucht, Lösungen für persönliche und wirtschaftliche Probleme zu finden. Die Beratung ist kostenlos.

Diese umfangreichen Unterstützungsleistungen können nur dank der Zuschüsse der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens", des Freistaates Bayern, der Katholischen und Evangelischen Kirche, der Städte Nürnberg und Ansbach sowie privater Spenden erbracht werden.