Beschäftigte und Selbständige

Bei einer Schwerbehinderung haben Sie im Arbeitsleben besondere Rechte. Zusätzlich können Sie finanzielle Leistungen erhalten, um Ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen. In allen Fragen zu Schwerbehinderung im Berufsleben ist für Sie, egal ob Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder beruflich selbständig sind, das ZBFS-Inklusionsamt ein kompetenter Partner.

Gerne informieren und beraten wir Sie zu folgenden Themen:

Im Betrieb werden Ihre Interessen gegebenenfalls durch eine gewählte Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen.

Die Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) enthalten ebenfalls nützliche Informationen zu diesen Themenbereichen. Viele Publikationen finden Sie auch unter unserem Menüpunkt Informationsmaterial.

Kontakt

Für Auskünfte zu dem Bereich "Arbeitswelt und Behinderung" steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten.

Adressenübersicht der Regionalstellen des ZBFS-Inklusionsamtes
 

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Rechte und Nachteilsausgleiche

Die wichtigsten Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderung, sowie die dafür zuständigen Stellen.

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