Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind nach § 219 Abs. 1 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie haben denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

  • eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
  • zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Bis Ende 2023 konnten diese Einrichtungen vom ZBFS-Inklusionsamt mit Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden.

 

Kontakt

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.

Bei Fragen zu den Werkstätten können Sie sich auch gerne an die örtlich zuständigen Ansprechpartner des ZBFS-Inklusionsamtes wenden.

Oberbayern

Telefon: 089 18966-2533 oder -2547

Niederbayern

Telefon: 0941 7809-4724

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4702 oder -4705

Oberfranken

Telefon: 0941 7809-4724

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2543

Unterfranken

Telefon: 0931 4107-280

Schwaben

Telefon: 0821 5709-3010


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