Antrag Elterngeld

Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Der Service dieser Seite ist kostenfrei.

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Formulare zum Herunterladen

Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Zum Aufrufen des Elterngeldantrags geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können.

Sie können unsere Formulare im PDF-Format herunterladen, ausfüllen und zwischenspeichern. Eine technische Anleitung dafür finden Sie in den Hinweisen für Formulare im PDF-Format.

Anlagen zum Antrag und weitere Dokumente

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle.

Örtlich zuständig ist in der Regel das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), in dessen Regierungsbezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

Bitte beachten Sie für den Regierungsbezirk Oberbayern die Zuständigkeit nach dem Geburtstag des Kindes.

Nutzen Sie hierfür gerne unsere Suchfunktion.

 

Covid-19-Pandemie

Änderungen des Elterngeldgesetzes im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) haben wir auf unserer Informationsseite zu Covid-19 zusammengefasst.
Bitte informieren Sie sich, ob die Neuregelungen (z.B. Einkommensverlust vor Geburt des Kindes aufgrund der Covid-19-Pandemie) für Sie in Frage kommen. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihrem Antrag noch die entsprechende Anlage bei.