Initiative Inklusion

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist Inklusion.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen - egal ob mit oder ohne Behinderungen - von Anfang an in allen Lebensbereichen, insbesondere auch in der Arbeitswelt, selbstbestimmt leben und zusammenleben.

Niemand darf ausgegrenzt werden.

Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche auch seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden.

Inklusion ist "in" ... und nicht "out"

ZBFS: Logo Inklusion

Mit dem Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" soll die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden. Nach Ausschöpfung der für dieses Programm zur Verfügung stehenden Bundesmittel wird diese Förderung mit bayerischen Landesmitteln fortgesetzt.

Im Rahmen dieser Initiative können von Arbeitgebern Fördermittel in Anspruch genommen werden für die Schaffung von:

Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten von Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen finden Sie auf unseren Webseiten für Arbeitgeber unter Ausbilden bzw. Einstellen.