Umweltzone - Fahrverbot

Zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen kann das Straßenverkehrsamt sogenannte Umweltzonen ausweisen und mit dem "Verkehrszeichen 270.1" Straßenverkehrsordung (StVO) Fahrverbote verhängen.

Nur wer eine bestimmte Plakette an der Windschutzscheibe hat, darf dann in diese Zone fahren.

Näheres erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

Keine Plakette brauchen behinderte Menschen, die selbst  ein Kraftfahrzeug fahren oder gefahren werden, wenn sie

in ihrem Ausweis für schwerbehinderte Menschen haben.