Arbeitsverhältnis sichern

Damit die Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen nicht in Gefahr geraten, sind bei auftretenden Problemen immer präventive Maßnahmen zu ergreiffen.

Die beiden folgenden Maßnahmen dienen einer Sicherung von Arbeitsverhältnissen:

Betriebliche Eingliederung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine präventive Aufgabe des Arbeitgebers: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.

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Präventionsverfahren

Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben und Dienststellen verpflichtet! Sie müssen beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einschalten. Die Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber, öffentliche und private, unabhängig von der Beschäftigungspflicht.

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Mit einer systematischen Vorgehensweise können gesundheitlich belastende Arbeitssituationen frühzeitig erkannt und rechtzeitig behoben werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unseren Seiten für die Arbeitgeber unter "Arbeitsverhältnis sichern".

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ZBFS: Wegweiser für behinderte Menschen
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Rechte und Nachteilsausgleiche

Die wichtigsten Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderung, sowie die dafür zuständigen Stellen.

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Der Wegweiser ist auch in "Leichter Sprache" erhältlich!

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BIH ZB Ratgeber BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Fragen und Antworten
Tipps für die Praxis
Rechtliche Grundlagen

Weitere Infos & PDF-Datei
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