Gewaltopfer
Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Entschädigung. Die Auswirkungen von Gewalttaten auf Gesundheit, Psyche und die gesamte Lebensqualität sind gravierend. Bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ist auch die materielle Lebensgrundlage einer Familie oder Partnerschaft stark betroffen.
Entschädigung
Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Täter sind oft nicht zu realisieren. Deshalb wurden mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) die Voraussetzungen für Entschädigung bei Gewalttaten geregelt. Als Gewalttat gilt ein „vorsätzlicher, rechtswidriger, tätlicher Angriff gegen die Person". Leistungen sind möglich bei Gewalttaten seit 1976, seit 2009 auch bei Gewalttaten im Ausland.
Die Leistungen sind geregelt durch das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Ihrem Antrag an Ihre Regionalstelle des ZBFS.
Psychologische Unterstützung
Opfer von Gewalttaten brauchen schnelle und kompetente psychologische Unterstützung, ganz besonders Kinder und Jugendliche. Dafür gibt es die Trauma-Ambulanzen in Bayern.
Soforthilfe im Härtefall
• Die Stiftung Opferhilfe Bayern stellt unbürokratisch schnelle finanzielle Hilfe bereit, wenn keine anderen Leistungen zur Verfügung stehen.
• Für Opfer extremistischer Übergriffe bietet das Bundesamt für Justiz Soforthilfe für Härtefälle.