Fachaufsichtsbehörde

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Amt für Maßregelvollzug – nimmt seit dem 1. August 2015 die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in Bayern wahr (Art. 50 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz - BayMRVG, Art. 97 Bezirksordnung - BezO). Das Amt für Maßregelvollzug ist eine Abteilung des ZBFS und hat seinen Sitz in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries).

Was bedeutet Fachaufsicht?

Der Freistaat Bayern hat den Bezirken durch das BayMRVG die Aufgabe des Maßregelvollzugs zur Durchführung übertragen (Art. 45 Absatz 1 BayMRVG). Durch die Delegation eigener Aufgaben des Freistaats Bayern auf die Bezirke folgt eine Pflicht des Freistaats, die ordnungsgemäße Durchführung und Erfüllung der Aufgaben zu überwachen. Das Amt für Maßregelvollzug überprüft als Fachaufsichtsbehörde die Recht- und Zweckmäßigkeit der Vollziehung der Unterbringung nach dem BayMRVG ( Art. 91 Absatz 2 BezO). Darüber hinaus gestaltet die Fachaufsichtsbehörde den Maßregelvollzug aktiv mit.

Das Amt für Maßregelvollzug ist zuständig für alle den Vollzug betreffenden Fragen, also das „Wie“ der Unterbringung. Das Amt für Maßregelvollzug ist dagegen nicht zuständig für die Frage, ob eine Person im Maßregelvollzug untergebracht wird. Das „Ob“ der Unterbringung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Justiz.

Aufgaben und Befugnisse

Als Fachaufsichtsbehörde hat das Amt für Maßregelvollzug folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Beratung der Einrichtungsträger und der Maßregelvollzugseinrichtungen in juristischen, betrieblichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen
  • Regelmäßige Überprüfung der Einrichtungen, um etwaige Mängel abzustellen und mögliche Verbesserungen anzuregen und einzufordern
  • Bewirtschaftung und Prüfung der Verwendung der vom Freistaat Bayern bereitgestellten Haushaltsmittel
  • Überprüfung besonderer Einzelfälle
  • Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement: Das Amt für Maßregelvollzug überwacht und begleitet die fortlaufenden Qualitätskontrollen und Evaluationen der Einrichtungen durch die Träger und wertet diese aus. Es stellt fest, wo Bedarf für einheitliche Qualitätsstandards besteht und entwickelt diese in Zusammenarbeit mit den Beteiligten fort. Dabei arbeitet das Amt für Maßregelvollzug unter anderem mit dem Institut für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (IFQM) zusammen
  • Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden
  • Koordinierung und Begleitung von Baumaßnahmen: Das Amt für Maßregelvollzug koordiniert die notwendigen Bauinvestitionen und finanziert diese im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel
  • Standardisierte Erhebung von wichtigen Eckdaten des Maßregelvollzugs: Das Amt für Maßregelvollzug fordert von den Einrichtungen bestimmte Daten an, wertet sie aus, interpretiert sie und zieht Schlüsse daraus
  • Ansprechpartner der untergebrachten Personen und ihrer Angehörigen, der Träger der Einrichtungen und der in den Einrichtungen beschäftigten Personen sämtlicher Berufsgruppen
  • Enge Zusammenarbeit mit den für die einzelnen forensischen Einrichtungen bestellten Maßregelvollzugsbeiräten
  • Ansprechpartner für verschiedene nationale und internationale Ausschüsse (z.B. Anti-Folter-Ausschuss).


Kontakt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Amt für Maßregelvollzug
Reimlinger Straße 2-4
86720 Nördlingen

Telefon: 09081 2503-5
Fax: 09081 2503-699
Kontaktformular

Bitte beachten:

Möchten Sie dem Amt für Maßregelvollzug eine verschlüsselte E-Mail senden oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln, so verwenden Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse massregelvollzug@zbfs.bayern.de. Hinweise hierzu finden Sie auf der Seite Datenschutz unter der Überschrift Elektronische Post (E-Mail).

Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen Meldung etwaiger Datenschutzverstöße durch das ZBFS-Amt für Maßregelvollzug gemäß Art. 36 BayDSG. Hierzu steht Ihnen das Kontaktformular des ZBFS zur Verfügung.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.