Frau hält einen Vortrag am Flipchart vor einer Gruppe

Aktuelles und Newsletter

Wir halten Sie zu aktuellen Themen der Inklusion auf dem neuesten Stand und informieren Sie über wichtige Ereignisse regelmäßig über unseren Newsletter.

Aktuelle Nachrichten


Dezember 2024
 

Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins

Titelblatt der ZB 4/2024Ausgabe 4/2024
Arbeitgeber: gut beraten

Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeits­-
gemeinschaft der Integrationsämter und 
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 4/2024 erschienen.

  • Titelthema: Eine physiotherapeutische Praxis aus Chemnitz zeigt, welche Förderleistungen Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erhalten
  • Überblick und Checkliste: Personalprozesse inklusiv gestalten
  • Gut geschult: Weiterbildung für die Vertreter der Arbeitgeber
  • Interview und Übersicht: Was macht eigentlich ein Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers?
  • Erstes Fazit: Zwei Jahre Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
  • Netzwerktreffen der EAA-Fachberater: Ein Bericht
  • Die Ausgleichsabgabe steigt. ZB erklärt, warum das gut ist. 
  • News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
  • Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe

Ausgabe 4/2024 lesen


Dezember 2024
 

Erhöhung der Ausgleichsabgabe ab dem Erhebungsjahr 2025

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Pflichtquote beträgt 5 Prozent der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung.

Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein.

Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöhen sich die Sätze der Ausgleichsabgabe zum 1. Januar 2025. Die erhöhten Beträge sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Erhebungsjahr 2025 fällig wird.

Beschäftigungsquote aktuell, seit 1.1.2024 ab 1.1.2025
3 % bis weniger als 5 % 140 Euro 155 Euro
2 % bis weniger als 3 % 245 Euro 275 Euro
mehr als 0 % bis weniger als 2 % 360 Euro 405 Euro
0 % 720 Euro 815 Euro


Für Betriebe mit weniger als 40 bzw. weniger als 60 Beschäftigten gilt eine abweichende Regelung.

Genauere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten unter Ausgleichsabgabe.


November 2024
 

Initiative Inklusion

ZBFS: Logo Inklusion

Mit dem Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden. Die "Initiative Inklusion" wurde im Jahr 2011 als ein Bund-Länder-Programm gestartet. Nach Ausschöpfung der hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel führt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das Programm bereits seit 2015 mit eigenen Landesmitteln aus der Ausgleichsabgabe weiter. Auch in 2025 können Arbeitgeber für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen und für neu geschaffene Arbeitsplätze für ältere arbeitslose schwerbehinderte Menschen (ab 50) vom ZBFS-Inklusionsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf unseren Webseiten unter Inklusion im Arbeitsleben > Arbeitgeber > Initiative Inklusion.
 


November 2024
 

Kursangebot 2025 des ZBFS-Inklusionsamtes

Kursangebot 2025Unser Kursprogramm für 2025 ist erschienen!

Mit unserem Schulungsangebot unterstützen und verbessern wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.

Es richtet sich insbesondere an:
- Schwerbehindertenvertretungen
- Betriebs- und Personalräte
- Arbeitgeber und ihre Beauftragte

Kursprogramm 2025 als PDF-Datei

In unseren Grundkursen erwerben Sie wichtige Grundlagenkenntnisse, die Sie durch Aufbaukurse vertiefen können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch themenspezifische Fachkurse und Workshops an. Ob Neueinsteiger oder Profi, in unserem umfangreichen Kursangebot ist bestimmt auch etwas für Sie dabei.

Die Kurse für 2025 können einfach und bequem auf unser Schulungswebsite www.kurse-inklusionsamt-bayern.de online gebucht werden.


Oktober 2024
 

Inklusionsamt-Newsletter

Graphik zweier Papierflieger in der Luft

Wollen Sie über aktuelle Nachrichten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben informiert werden?
Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Inklusionsamt-Newsletter!

Wir versenden monatlich einen Newsletter mit aktuellen Themen aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung.

Lesen Sie unsere aktuelle Oktober-Ausgabe.

Unter Informationsmaterial > Newsletter und Service können Sie sich für den Newsletter registrieren und die bereits versendeten Newsletter lesen.


September 2024
 

ConSozial 2024

ConSozial 2024 Banner

16. – 17. Oktober 2024
Messezentrum Nürnberg

Flyer ConSozial 2024

Die ConSozial ist die führende KongressMesse der Sozialwirtschaft und bietet eine einzigartige Plattform für alle im sozialen Bereich tätigen Akteure. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto "Vielfalt stärken – Solidarität leben – Wandel gestalten". Durch die Kombination aus Kongress und Messe wird die ConSozial zu einem vielfältigen und wichtigen Branchentreffpunkt.

Besucherinnen und Besucher finden auf der ConSozial alle relevanten Informationen und Trends im Sozialwesen und in der Sozialpolitik.

Als Bayerns große Sozialbehörde ist das ZBFS mit seinem breiten Aufgabenspektrum natürlich ebenfalls auf der Messe vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 4a am Stand 214.

Informationen zur Messe und das Programm des Kongresses finden Sie unter www.consozial.de.


September 2024
 

Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins

Titelblatt der ZB 3/2024Ausgabe 3/2024
Voll einsatzfähig

Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeits­-
gemeinschaft der Integrationsämter und 
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 3/2024 erschienen.
 

  • Titelthema: Alexander Butz ist SBV bei den Einsatzkräften der Polizei in Baden-Württemberg – mit Beinprothese ist er voll einsatzfähig
  • Blaulichtberufe: Warum Inklusion auch in körperlich fordernden Berufen möglich ist
  • Podcast: Erika Ullmann-Biller von der Polizei NRW erzählt im Audio-Interview von ihrem Job als SBV
  • Möglich machen: Sophie Corpataux ist bei der freiwilligen Feuerwehr und setzt sich für Inklusion ein
  • Herzenssache: Dr. Veronika Wolter ist Deutschlands erste gehörlose Oberärztin und sagt: Es geht mehr als man denkt!
  • News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
  • Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe

Ausgabe 3/2024 lesen


Juli 2024
 

Preisverleihung des "JobErfolg 2024"

Logo JobErfolg 2024Mit der Preisverleihung des JobErfolg wird ein besonderes Engagement von Arbeitgebern in Bayern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung öffentlich gewürdigt.

Am 24. Juli 2024 fand im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München die feierliche Preisverleihung des JobErfolg 2024 statt.

Preisträger Öffentlicher Dienst

BRK Kreisverband Kulmbach / Dr.-Julius-Flierl-Seniorenheim in Marktleugast

Preisträger Privatwirtschaft

Dachser SE Logistikzentrum Allgäu in Memmingen

Preisträger Ehrenpreis

Köhler Maler- und Restaurationsbetrieb in Bamberg

Preisträger Innovationspreis

Arbeitskreis Inklusiver Arbeitsmarkt - Jobmesse Regensburg
 

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bayerischen Sozialministeriums vom 24.07.2024.

Weitere Informationen zu der Auszeichnung JobErfolg und die bisherigen Preisträger finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg. In Kürze finden Sie dort auch Bilder zur diesjährigen Preisverleihung und Kurzvideos, in denen die Preisträger vorgestellt werden.


Juni 2024
 

Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins

Titelblatt der ZB 2/2024Ausgabe 2/2024
Flexibel bleiben!

Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeits­-
gemeinschaft der Integrationsämter und 
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 2/2024 erschienen.

  • Titelthema: Yusuf Aydoğan macht einen tollen Job – trotz Dialyse
  • Ein wichtiger Baustein: Hilft Homeoffice der Inklusion?
  • Jobcarving: Vorteile für alle!
  • Entgeltstudie des BMAS: Abschlussbericht der Studie zum Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
  • Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe

Ausgabe 2/2024 lesen


März 2024
 

Arbeitgeberinfo zur Erhebung der Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und müssen deshalb jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäfti­gungspflicht für das Vorjahr abgeben.

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Regelfall an. Betroffene Arbeitgeber haben die Anzeige allerdings auch unaufgefordert zu erstellen. Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein. Bei einem verspäteten Zahlungseingang wird ein Säumniszuschlag erhoben!

Bei Rechnungen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen kann die Hälfte des darin ausgewiesenen Arbeitslohns auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX).

Genauere Informationen finden Sie unter Ausgleichsabgabe.


Januar 2024
 

Initiative Inklusion

ZBFS: Logo Inklusion

Mit dem Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden. Die "Initiative Inklusion" wurde im Jahr 2011 als ein Bund-Länder-Programm gestartet. Nach Ausschöpfung der hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel führt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das Programm bereits seit 2015 mit eigenen Landesmitteln aus der Ausgleichsabgabe weiter - so auch in diesem Jahr. Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen und für neu geschaffene Arbeitsplätze für ältere arbeitslose schwerbehinderte Menschen (ab 50) kann der Arbeitgeber vom ZBFS-Inklusionsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Im Rahmen der "Initiative Inklusion" hat das ZBFS-Inklusionsamt im letzten Jahr 45 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen und 57 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen gefördert.

Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf unseren Webseiten unter Inklusionsamt > Initiative Inklusion.
 


Dezember 2023
 

Neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben

Inklusion - Menschen halten gemeinsam HändeInklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetz­buch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.

Das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hat im Bayerischen Ministerialblatt 2023 Nr. 646 vom 20. Dezember 2023 eine neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben bekannt gegeben.

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-646

Weitere Informationen zu der Förderung von Inklusionsbetrieben finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Inklusionsbetriebe


Dezember 2023
 

BIH-Akademie - Die digitale Lernplattform der BIH

Hörsaal mit StudierendenDie digitale Lernwelt der BIH macht Sie fit für Ihre Aufgaben in der Praxis.

Das neue Angebot der BIH richtet sich an Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehinderten­vertretungen sowie Betriebs-/Personalräte und Mitarbei­tende im Personalbereich.

Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln Ihnen auf moderne Weise die fachlichen Hintergründe zu praxisrelevanten Themen.

Lernen Sie die digitale Lernwelt der BIH kennen!

https://www.bih.de/integrationsaemter/akademie/flexibel-lernen


Oktober 2023
 

Messe ConSozial

Logo der ConSozial 2023

Vom 25. bis 26. Oktober 2023 öffnet die ConSozial wieder ihre Türen. Die ConSozial ist die bedeutenste Fach- und Kongressmesse der Sozialwirtschaft und bietet innovative Produkte und Lösungsansätze für die Sozialbranche. Dazu gehören die soziale Szene, Politik, Social Entrepreneurship, Wirtschaftsunternehmen, soziale Organisationen und Verbände, freie und öffentliche Wohlfahrtspflege sowie ideelle Träger. Der ConSozial-Kongress, der begleitende KITA-Kongress, sowie ein hochwertiges Rahmenprogramm runden die zweitägige ConSozial ab.

Das ZBFS ist ebenfalls auf der Messe vertreten: Neben dem Inklusionsamt sind auch unsere Kolleginnen und Kollegen vom Schwerbehinderten-Feststellungs­verfahren und vom Bayerischen Landesjugendamt vor Ort. Wir freuen uns am Stand 512 in Halle 7 im Messezentrum Nürnberg auf einen regen Austausch mit Ihnen - gerne bei einem leckeren Kaffee, der vom Barista des Inklusionsbetriebs CHANCEN gastro gGmbH zubereitet wird.

Weitere Informationen zur ConSozial finden Sie unter www.consozial.de.


August 2023
 

Wettbewerb JobErfolg 2024 gestartet!

Logo JobErfolg 2024Mit der Preisverleihung des JobErfolg wird ein besonderes Engagement von Arbeitgebern in Bayern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung öffentlich gewürdigt.

Gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wird alle zwei Jahre die Auszeichnung JobErfolg an Arbeitgeber verliehen, die bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise beispielgebend sind. Die öffentliche Verleihung des JobErfolg soll helfen, Vorurteile abzubauen und Unternehmen und Dienststellen ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen.

Arbeitgeber können sich ab sofort für den JobErfolg 2024 bewerben oder vorgeschlagen werden. Genauere Informationen und das Bewerbungsformular zu diesem Wettbewerb erhalten Sie unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg.

Bewerbungsschluss für den JobErfolg 2024 ist der 14. Dezember 2023.


Juli 2023
 

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Fotolia 62945486 Xxl Paragraph 244mrAm 13. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet. Durch das Gesetz sollen mehr Menschen mit Behinderungen in eine reguläre Arbeit gebracht und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer unterstützt werden.

Es enthält unter anderem folgende Änderungen:

  • Ab dem Erhebungsjahr 2024 gibt es bei der Ausgleichsabgabe einen zusätzlichen - deutlich höheren - Abgabesatz für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Monatlich müssen dann je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 210 Euro von Arbeitgebern mit weniger als 40 Arbeitsplätzen, 410 Euro von Arbeitgebern mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen bzw. 720 Euro ab 60 Arbeitsplätzen entrichtet werden. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllen, werden durch diese Gesetzesänderung nicht betroffen.
  • Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden auf die Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fokussiert. Die Mittel können nicht mehr für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen - eingesetzt werden. Hierbei gelten Übergangsregelungen.
  • Zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens bei Anträgen auf Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung wird ab 2024 eine Genehmigungsfiktion für diese Leistungen nach Ablauf von sechs Wochen nach Antragseingang eingeführt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein.

Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wichtige Hinweise zur Ausgleichsabgabe und die aktuell gültigen Abgabesätze finden Sie auf unseren Webseiten unter Ausgleichsabgabe.


Juni 2023
 

Neuer Leiter des ZBFS-Inklusionsamtes

WeißenbergerDas ZBFS-Inklusionsamt nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wahr. Es ist bei Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, das betriebliche Integrationsteam und Beschäftigte.

Zum 15. Juni 2023 hat Christian Weißenberger im ZBFS die Leitung des Fachbereichs IV  - nach außen besser bekannt als ZBFS-Inklusionsamt - übernommen.

Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in allen sieben Regierungsbezirken in Bayern stellt er sich damit der Herausforderung, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Jurist war zuvor als stellvertretender Behördenleiter der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach für einen effektiven Verbraucher- und Tierschutz in Bayern mitverantwortlich.

"Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die große Verantwortung mit sich bringt. Ich freue mich darauf, diesen dynamischen Prozess in der Arbeitswelt aktiv mitzugestalten und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, geeignetes Personal auch abseits der üblichen Strukturen zu finden, um vor allem jüngeren Menschen mit Behinderung Perspektiven zu geben. Dabei ist es wichtig, hinter den Fällen Personen mit ihren Einzelschicksalen, aber auch mit ihren Fähigkeiten zu sehen, um passgenaue Angebote zu entwickeln."

Pressemitteilung des ZBFS vom 16. Juni 2023


November 2022
 

Mitteilung der Ergebnisse der SBV-Wahl

blauer 3D Smiley in Gruppe - Konzept beliebt, erfolgreich, Kreativität.Für eine neu gewählte Schwerbehinderten­vertretung (SBV) ist es sehr wichtig, sich mit anderen Akteuren bei der Inklusion im Arbeits­leben gut zu vernetzen. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter sind hierbei ein besonders wichtiger Partner. Die Bundesarbeits­gemeinschaft der Integrationsämter und Haupfürsorgestellen (BIH) stellt deshalb ein Online-Formular bereit, mit dem die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen sehr unkompliziert die Ergebnisse der SBV-Wahl an die Integrations-/Inklusions­ämter mitteilen können.

Sofern Sie die Wahlergebnisse noch nicht Ihrem Integrations-/Inklusionsamt mitgeteilt haben, bitten wir Sie, uns dies über das neue Online-Formular mitzuteilen.

Online-Formular zur Mitteilung der gewählten Vertrauenspersonen


Oktober 2022
 

Preisträgervideos zum JobErfolg 2022

Logo JobErfolg 2022

Die Auszeichnung "JobErfolg 2022" wurde in diesem Jahr an vier Arbeitgeber vergeben. Die Preisträger möchten wir Ihnen mit eindrucksvollen Kurzvideos vorstellen.

Informationen zur Auszeichnung JobErfolg finden Sie unter:
Arbeitgeber > Auszeichnung "JobErfolg"


Oktober 2022
 

Verbesserte Kontaktmöglichkeiten durch unser sicheres Kontaktformular

Wir haben für Sie die Kontaktmöglichkeit durch unser Kontaktformular verbessert. Bei Ihren Anfragen oder auch bei Antworten auf unsere Schreiben können Sie unser sicheres Kontaktformular nutzen, um uns Ihre schutzbedürftigen Informationen verschlüsselt und somit datensicher zu übermitteln. Sie können das Kontaktformular ohne Anmeldung oder auch mit einer BayernID nutzen. Bei einer Anmeldung mittels eID (digitaler Personalausweis) antworten wir Ihnen direkt in Ihr digitales Bürgerpostfach.

Informationen zur BayernID

Zum Kontaktformular des ZBFS-Inklusionsamtes


September 2022
 

Authentifizierung bei Antragstellung mit dem Elster-Unternehmenskonto

Bei unseren Online-Anträgen für Leistungen an Arbeitgeber und an Inklusionsbetriebe sowie dem Kontaktformular zur Prävention und BEM können sich die Unternehmen mit ihrem Account bei Mein Unternehmenskonto authentifizieren.

Logo Unternehmenskonto

Mein Unternehmenskonto ermöglicht für die Unternehmen in Deutschland die Nutzung einer einheitlichen digitalen Identität für Verwaltungsdienstleistungen und basiert auf der Technologie von ELSTER, dem Portal für elektronische Steuererklärungen.

Unsere Online-Anträge finden Sie auf den Seiten mit den einzelnen Leistungsbeschreibungen und unter: Inklusionsamt > Anträge


April 2022
 

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Staatsministerin Ulrike Scharf bei der Vorstellung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
Foto: StMAS

Aufgrund des Teilhabestärkungsgesetzes sind Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) flächendeckend einzurichten. In Bayern wurden die Integrations­fachdienste vom ZBFS-Inklusionsamt mit der Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt.

Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf stellte am 31. März die Einheitlichen Ansprechstellen der Öffentlich­keit vor und schaltete hierbei auch die neue Service­nummer der Ansprechstellen frei. Unter 0800 9040001 stehen künftig allen Arbeitgebern in Bayern Ansprech­partner zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
 

Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de


Februar 2022
 

Leistungen für Inklusionsbetriebe online beantragen

Bildonlineantrag Adobestock 264173329 266x159Anträge auf Leistungen für eine betriebs­wirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten können für Inklusionsbetriebe ab sofort bei uns auch online gestellt werden. Der Online-Antrag ist dialog­gesteuert und die Beantragung dadurch sehr benutzerfreundlich.
 

Den Online-Antrag und weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben, wie z. B. unseren Leitfaden zur Gründung von Inklusionsbetrieben, finden Sie unter: Inklusionsbetriebe


Dezember 2021
 

Leistungen für schwerbehinderte Menschen online beantragen

Bildonlineantrag Adobestock 264173329 266x159Menschen mit einer Schwerbehinderung können für ihre Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Unterstützung durch das ZBFS-Inklusionsamt erhalten.
Diese Leistungen können schwerbe­hinderte Menschen jetzt auch direkt per Online-Formular beantragen.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Beschäftigte und Selbständige sowie die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter: Beschäftigte und Selbständige


Dezember 2021
 

Arbeitgeberleistungen online beantragen

Bildonlineantrag Adobestock 264173329 266x159Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen.
Unsere Leistungen können von Arbeitgebern jetzt auch bequem per Online-Formular beantragt werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Arbeitgeber und die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter Arbeitgeber.


Oktober 2021
 

Digitaler Arbeitgeber-Service:
Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung -
jetzt auch mit Online-Antragsformular


Onlineantrag Adobestock 264173329Das Arbeitsverhältnis von schwerbehinderten Menschen steht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.


Unser neues Online-Antragsformular steht Ihnen jetzt unter Kündigen zur Verfügung.


September 2021
 

Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe -
jetzt mit Online-Antrag


Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im ZBFS wurde ein Online-Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen entwickelt, um den Verkehrsbetrieben einen einfachen und schnellen Zugang zu den Leistungen des Inklusionsamtes zu ermöglichen. Den Antrag finden Sie unter:

www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/verkehrsbetriebe


Oktober 2019
 

REHADAT-Wissensreihe: Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestalten lässt.

REHADAT hat in einer Wissensreihe ein Folge von sehr lesenswerten Informationsschriften zur Gestaltung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herausgegeben. Die einzelnen Publikationen dieser Reihe vermitteln profundes Wissen zu Erkrankungen oder Behinderungen und zeigen auch Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen (z.B. Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder personelle Unterstützung) auf.

Titelblatt der Broschüre "Klare Sprache statt Klischees" Titelblatt der Broschüre "Ich seh das einfach anders" Titelblatt der Broschüre "Nur den Tag absitzen? Nichts für mich!"

Neben den drei oben dargestellten Schriften zu Autismus, Sehbehinderung und Blindheit, sowie Rollstuhlnutzenden sind z.B. auch Schriften zu Depressionen, Diabetes, Inkontinenz, Multiple Sklerose und Epilepsie erschienen.

Alle Publikationen dieser Wissensreihe finden Sie hier.


Januar 2018
 

ZBFS-Integrationsamt wird zu ZBFS-Inklusionsamt

Mit Inkrafttreten des Bayerischen Teilhabegesetzes I (BayTHG I) zum 17. Januar 2018 hat sich unsere Amtsbezeichnung geändert und lautet jetzt Inklusionsamt.

Inklusionsamt statt Integrationsamt
​In Bayern werden somit die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wahrgenommen. (Art. 66a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze - AGSG)
  


Inklusion in Bayern
 

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