Fragen zur Dauer
Wie lange wird das Krippengeld gezahlt?
- Beginn: Frühestens ab dem Kalendermonat, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2020.
- Ende: Spätestens 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gezahlt. Dies gilt auch, wenn das Kind weiterhin eine BayKiBiG-geförderte Kinderkrippe besucht. Dessen Auszahlung erfolgt jedoch nicht direkt an die Eltern, sondern an die Träger der Einrichtungen. Die Kindertagespflege wird nicht durch den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit bezuschusst.
Beispiele:
♦ Kind geboren am 01.01.2020
Vollendung des ersten Lebensjahres am 31.12.2020
Vollendung des dritten Lebensjahres am 31.12.2022
→ Krippengeld frühestens ab 01.01.2021
→ Krippengeld längstens bis 31.08.2022
♦ Kind geboren am 15.07.2020
Vollendung des ersten Lebensjahres am 14.07.2021
Vollendung des dritten Lebensjahres am 14.07.2023
→ Krippengeld frühestens ab 01.08.2021
→ Krippengeld längstens bis 31.08.2023