Fachaufsichtsbehörde
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Fachaufsicht?
Der ordnungsgemäße Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist für den Freistaat Bayern für die Gewährleistung des Schutzes der untergebrachten Personen und der Sicherheit der Allgemeinheit von elementarer Bedeutung. Zusätzlich ist die öffentlich-rechtliche Unterbringung mit einer Vielzahl erheblicher Grundrechtseingriffe für die untergebrachte Person verbunden. Die gesetzlichen Grundlagen räumen der ärztlichen Leitung der Einrichtungen und deren Beschäftigten Handlungs- und Auswahlermessen ein. Dies erfordert eine wirksame staatliche Kontrolle und aktive Mitgestaltung der Unterbringungen nach dem BayPsychKHG. Diese Aufgabe übernimmt das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung als Fachaufsicht.
Aufgaben und Befugnisse
Als Fachaufsicht hat das AförU folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Regelmäßiger Besuch der Einrichtungen und Prüfung der Unterbringungsbedingungen
- Beratung und Unterstützung der Einrichtungen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement
- Ernennung der Mitglieder Besuchskommissionen (Art. 37 BayPsychKHG)
- Entgegennahme von Beschwerden der untergebrachten Personen, deren Vertreter und Angehörigen
- Ansprechpartner für nationale und internationale Ausschüsse und Stellen, wie z. B. den Anti-Folter-Ausschuss
- Erstellung und Führung des anonymisierten Melderegisters (Art. 33 BayPsychKHG)
- Zusammenarbeit mit Trägern der Einrichtungen, Regierungen, Polizei, Kreisverwaltungsbehörden, Justiz und Vertretern der Selbsthilfe
Leitung Dienststelle und Kontakt
Leitung
Stefan Loh - Leitung des Amtes für öffentlich-rechtliche Unterbringung
Dienststelle

Amt für öffentliche-rechtliche Unterbringung in Nördlingen
Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung
Reimlinger Straße 2-4
86720 Nördlingen
Telefon: 09081 2503-5
Fax: 09081 2503-901
Kontaktformular
Bitte beachten:
Möchten Sie dem Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung eine verschlüsselte E-Mail senden oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln, so verwenden Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse afoeru@zbfs.bayern.de. Hinweise hierzu finden Sie auf der Seite
Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen Meldung etwaiger Datenschutzverstöße durch das ZBFS-Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung gemäß Art. 36 BayDSG. Hierzu steht Ihnen das Kontaktformular des ZBFS zur Verfügung.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter der Seite Datenschutz.