Beratungsgespräch mit Patientin

Fachaufsichtsbehörde

Was bedeutet Fachaufsicht?

Der ordnungsgemäße Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist für den Freistaat Bayern für die Gewährleistung des Schutzes der untergebrachten Personen und der Sicherheit der Allgemeinheit von elementarer Bedeutung. Zusätzlich ist die öffentlich-rechtliche Unterbringung mit einer Vielzahl erheblicher Grundrechtseingriffe für die untergebrachte Person verbunden. Die gesetzlichen Grundlagen räumen der ärztlichen Leitung der Einrichtungen und deren Beschäftigten Handlungs- und Auswahlermessen ein. Dies erfordert eine wirksame staatliche Kontrolle und aktive Mitgestaltung der Unterbringungen nach dem BayPsychKHG. Diese Aufgabe übernimmt das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung als Fachaufsicht.

Aufgaben und Befugnisse

Als Fachaufsicht hat das AförU folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Regelmäßiger Besuch der Einrichtungen und Prüfung der Unterbringungsbedingungen
  • Beratung und Unterstützung der Einrichtungen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement
  • Ernennung der Mitglieder Besuchskommissionen (Art. 37 BayPsychKHG)
  • Entgegennahme von Beschwerden der untergebrachten Personen, deren Vertreter und Angehörigen
  • Ansprechpartner für nationale und internationale Ausschüsse und Stellen, wie z. B. den Anti-Folter-Ausschuss
  • Erstellung und Führung des anonymisierten Melderegisters (Art. 33 BayPsychKHG)
  • Zusammenarbeit mit Trägern der Einrichtungen, Regierungen, Polizei, Kreisverwaltungsbehörden, Justiz und Vertretern der Selbsthilfe

Leitung Dienststelle und Kontakt 

Leitung

Stefan Loh - Leitung des Amtes für öffentlich-rechtliche Unterbringung

Dienststelle

 

Gebäude des Amtes für öffentliche-rechtliche Unterbringung in Nördlingen

Amt für öffentliche-rechtilche Unterbringung in Nördlingen

Kontakt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung
Reimlinger Straße 2-4
86720 Nördlingen

Telefon: 09081 2503-5
Fax: 09081 2503-901
Kontaktformular

Bitte beachten:

Möchten Sie dem Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung eine verschlüsselte E-Mail senden oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln, so verwenden Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse  afoeru@zbfs.bayern.de. Hinweise hierzu finden Sie auf der Seite eKommunikation.

Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen Meldung etwaiger Datenschutzverstöße durch das ZBFS-Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung gemäß Art. 36 BayDSG. Hierzu steht Ihnen das Kontaktformular des ZBFS zur Verfügung.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter der Seite Datenschutz.