Kugelschreiber liegt auf einem Antrag der Deutschen Rentenversicherung

Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge für schwerbehinderte Mitarbeitende im Arbeitsbereich einer WfbM

Das ZBFS ist zuständig für die Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen und Integrationsunternehmen (§ 179 SGB VI).

Die direkte Antragstellung durch Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.

Kontakt

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Telefon:
0921 605-3330
0921 / 605 - 3331

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