Unterlagen mit Krankenkassenkarte

Erstattungen an Krankenversicherungen für Schwangerschaftsabbrüche

Das ZBFS ist zuständig für die Erstattung von Kosten der Krankenkassen für Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen (§ 22 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten).

Die direkte Antragstellung durch Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.

Kontakt

Hilfe und Auskunft erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon:
0921 605-3201

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Sonstige Förderung).