Stacheldrahtzaun

Kriegsopfer

Wer unmittelbar durch einen der beiden Weltkriege in seiner Gesundheit geschädigt ist, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung gemäß Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV (ehemals Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz).
Demografiebedingt geht die Zahl der Kriegsopfer – beispielsweise ehemalige Soldaten des Zweiten Weltkrieges – und ihrer Hinterbliebenen zurück.

Es kann aber sein, dass Menschen durch die Auswirkungen der Weltkriege auch künftig noch gesundheitliche Schädigungen erleiden, beispielsweise durch bislang noch nicht entdeckte oder unschädlich gemachte Minen, Granaten oder Bomben.

Menschen, die durch sogenannte Blindgänger einen gesundheitlichen Schaden erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.

Weitere finanzielle Hilfen werden durch die Stiftungen für Kriegsopfer bereit gestellt.