Hinweis zum Datenschutz im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Verantwortliche Stelle
Für die Datenerhebung ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verantwortlich.
Sie können auf den folgenden Wegen mit dem ZBFS Kontakt aufnehmen:
- mit der Post: Zentrum Bayern Familie und Soziales, 95440 Bayreuth
- per Kontaktformular (Themenbereich Menschen mit Behinderung -> Schwerbehindertenfeststellungsverfahren)
Datenschutzbeauftragter
Mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des ZBFS können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:
- mit der Post: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Datenschutzbeauftragter, 95440 Bayreuth
- per Kontaktformular (Themenbereich Sonstiges -> Datenschutz)
Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten
Die von Ihnen gemachten Angaben brauchen wir, um Ihren Antrag auf Feststellung einer Behinderung und eines Grades der Behinderung zu bearbeiten.
Falls Sie später oder zugleich beim ZBFS auch einen Antrag auf Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz oder nach dem Recht der Sozialen Entschädigung (z. B. Opferentschädigung, Impfschaden) stellen, werden Ihre Daten aus dem Schwerbehindertenverfahren im erforderlichen Umfang auch dafür verwendet. Dies gilt auch, falls das ZBFS in seiner Eigenschaft als Inklusionsamt ein Sie betreffendes Verfahren (z. B. Kündigungsschutzverfahren) durchführen sollte.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -.
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können wir Ihren Antrag aber möglicherweise nicht richtig bearbeiten. Das könnte dazu führen, dass der Grad der Behinderung nicht in der richtigen Höhe festgestellt wird.
Weitergabe Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls weitergegeben an:
- ärztliche Außengutachter (Erstellung von versorgungsärztlichen Stellungnahmen)
- IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (Speicherung der Daten in elektronischer Form)
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Rechenzentrum Nord (Druck von Schriftgut)
- Staatsoberkasse Bayern (Überweisung bzw. Entgegennahme von Zahlungen)
- Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (Abgleich Ihrer Daten mit dem Melderegister)
- für das Schwerbehindertenverfahren zuständige Behörde in einem anderen Bundesland (wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen)
Löschung Ihrer Daten
Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie benötigen. Die Daten werden daher in folgenden Fällen gelöscht:
- zwei Jahre nach der endgültigen Ablehnung oder sonstigen Erledigung Ihres Antrags auf Feststellung einer Behinderung
- zwei Jahre nach dem endgültigem Entzug der Feststellung einer Behinderung
- zwei Jahre nach Ihrem Tod
- fünf Jahre nach der letzten Auszahlung einer Vergütung an einen Ihrer Ärzte für die Übersendung eines Befundberichts
Wenn mehrere der genannten Kriterien zugleich zutreffen, gilt die längste Frist. Falls Sie nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz oder dem Recht der Sozialen Entschädigung anspruchsberechtigt sind, gelten die dortigen Löschfristen. Wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen, geben wir Ihre Akte an die in dem anderen Bundesland zuständige Behörde weiter und löschen die in unserer EDV verbliebenen Stammdaten nach einem Jahr.
Das von Ihnen übersandte Lichtbild löschen wir
- wenn wir Ihnen einen Schwerbehindertenausweis ausstellen: 20 Tage danach
- wenn wir Ihnen keinen Schwerbehindertenausweis ausstellen: 20 Tage nach dem wir Ihren Bescheid erlassen haben
Wenn Sie sich im Antragsformular damit einverstanden erklärt haben, das Lichtbild fünf Jahre zu speichern, löschen wir es nach fünf Jahren. In Fällen mit Zweijahresfrist (siehe oben) löschen wir es zugleich mit allen anderen Daten.
Datenerhebung bei anderen Stellen
Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden wir andere Personen und Stellen um Übermittlung von Daten bitten, und zwar werden wir die Ärzte und sonstigen Stellen, die Sie uns angegeben haben, anschreiben und um Übersendung von Unterlagen über Ihre Gesundheitsstörungen bitten. Um unseren Datenbestand aktuell zu halten, gleichen wir ihn grundsätzlich einmal im Jahr mit dem Melderegister ab.
Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte:
- Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
- Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
- Sie können sich über uns beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.