Newsletter - Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Januar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Inklusion im Arbeitsleben informieren.


Erhöhung der Ausgleichsabgabe ab dem Erhebungsjahr 2025

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Pflichtquote beträgt 5 Prozent der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung.

Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein.

Gemäß § 160 Absatz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhöhen sich die Sätze der Ausgleichsabgabe zum 1. Januar 2025. Die erhöhten Beträge sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Erhebungsjahr 2025 fällig wird.

Beschäftigungsquote Erhebungsjahr 2024 ab Erhebungsjahr 2025
3 % bis weniger als 5 % 140 Euro 155 Euro
2 % bis weniger als 3 % 245 Euro 275 Euro
mehr als 0 % bis weniger als 2 % 360 Euro 405 Euro
0 % 720 Euro 815 Euro


Für Betriebe mit weniger als 40 bzw. weniger als 60 Beschäftigten gilt eine abweichende Regelung.

Genauere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten unter Ausgleichsabgabe.


Vom guten Vorsatz zum guten Vorbild

Logo JobErfolgFür das neue Jahr hat man meist viele gute Vorsätze, die im Alltagsstress dann oft leicht wieder in Vergessenheit geraten.

Wer kennt sie also nicht, die üblichen guten Vorsätze? Weniger Rauchen und Alkohol! Weniger Süßigkeiten! Mehr Sport und Bewegung! etc.

Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben in ihren Unternehmen ermöglichen, dadurch qualifizierte Fachkräfte gewinnen und sich darüber hinaus auch noch vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung engagieren, empfehlen wir einen ganz besonderen und sehr ehrenvollen Vorsatz:

Die Auszeichnung JobErfolg gewinnen und sich als beispielgebender Arbeitgeber öffentlich feiern lassen!

Alle zwei Jahre wird mit dem Preis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" ein herausragendes und beispielgebendes Engagement von bayerischen Arbeitgebern bei der Beschäftigung von chronisch Erkrankten und von Menschen mit Behinderung gewürdigt.

Die Preisträger des JobErfolg 2024 waren:

Preisträger Öffentlicher Dienst

BRK Kreisverband Kulmbach / Dr.-Julius-Flierl-Seniorenheim in Marktleugast
Kurzfilm über den Preisträger

Preisträger Privatwirtschaft

Dachser SE Logistikzentrum Allgäu in Memmingen
Kurzfilm über den Preisträger

Preisträger Ehrenpreis

Köhler Maler- und Restaurationsbetrieb in Bamberg
Kurzfilm über den Preisträger

Preisträger Innovationspreis

Arbeitskreis Inklusiver Arbeitsmarkt - Jobmesse Regensburg
Kurzfilm über den Preisträger

Wäre so eine Auszeichnung jetzt nicht auch etwas für Sie?

In 2026 werden wieder Arbeitgeber mit dem JobErfolg prämiert. Im Laufe des Februar 2025 finden Sie den Bewerbungsaufruf und das Bewerbungsformular für den JobErfolg 2026 unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg. Bewerbungsschluss für den JobErfolg 2026 wird voraussichtlich der 2. Oktober 2025 sein.


1. Inklusive Job-Messe der Region Landshut

Jobmesser Region LandshutAm Samstag, 17. Mai 2025, findet von 10 - 16 Uhr im Bürgersaal Ergolding die 1. Inklusive Job-Messe der Region Landshut statt.
Der Eintritt ist frei und für Aussteller fallen keine Standgebühren an

Veranstaltet wird die JobMesse von Stadt und Landkreis Landshut und dem Runden Tisch Inklusion im Arbeitsleben, an dem auch das ZBFS-Inklusionsamt Region Niederbayern beteiligt ist. Die Veranstalter wollen mit der Job-Messe aufklären und Arbeitsuchenden und Unternehmen, Betrieben und Institutionen die Möglichkeit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Geboten werden:
• Messestände
• Workshops
• Beratungsangebote
• Job-Speed-Dating
• Podiumsdiskussion

Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusive-region-landshut.de.


Neuer Online-Kurs der BIH-Akademie

Die digitale BIH-AkademieDie BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, indem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Dafür wurde die BIH-Akademie in diesem Jahr auch mit dem Comenius-EduMedia-Award für digitale Bildungsmedien ausgezeichnet.

Die BIH-Akademie baut ihr E-Learning-Angebot weiter aus. Und geht diesmal auch ganz neue Wege: So begleitet im neuen Online-Kurs Inklusionsvereinbarung erstmals ein Avatar die Teilnehmenden durch den virtuellen Kurs.

Teaserfilm zum Online-Kurs Inklusionsvereinbarung

Erstellung, Aufbau und die Arbeit im Integrationsteam – das sind nur drei der zahlreichen Themen, die in dem Online-Kurs zur Inklusionsvereinbarung aufgegriffen und erläutert werden. Eine Inklusionsvereinbarung ist immer dann besonders wirkungsvoll, wenn sie individuell für den Betrieb erarbeitet wurde. Die Kursteilnehmer für ein solches Vorgehen zu ermutigen und ihnen dazu hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen mit auf den Weg zu geben, stehen dabei im Mittelpunkt dieses E-Learning-Angebots.

Nehmen Sie jetzt völlig flexibel nach Ihren eigenen zeitlichen Möglichkeiten Platz im digitalen Schulungsraum der BIH-Akademie.

 


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EAA Schweinfurt am 13. Februar 2025 in Haßfurt
Sprechtag: Einzelfallberatung im Wirtschaftsraum Haßberge

EAA Aschaffenburg | Miltenberg am 15. Februar 2025 in Aschaffenburg
Messe: Meine Zukunft! Aschaffenburg

EAA Aschaffenburg | Miltenberg am 18. Februar 2025 als Online-Veranstaltung
Webinar Burnoutprävention

EAA Schweinfurt am 20. Februar 2025 als Online-Veranstaltung
Schwerbehinderung = Leistungseinschränkung? Die EAA klärt auf!

EAA München-Freising am 26. Februar 2025 als Online-Veranstaltung
Regionaler Austausch Inklusion: Arbeitssicherheit - Welche Verantwortungen hat der Arbeitgebende?

Genauere Informationen zu diesen Veranstaltungen und weitere Veranstaltungs­termine der EAA finden Sie unter www.eaa-bayern.de/termine.html.



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de