Newsletter - Februar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Februar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Inklusion im Arbeitsleben informieren.


Wettbewerb JobErfolg 2026 gestartet

Logo des JobErfolg 2026Mit dem Preis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" wird ein herausragendes und beispielgebendes Engagement von bayerischen Arbeitgebern bei der Beschäftigung von chronisch Erkrankten und von Menschen mit Behinderung gewürdigt.

Der Preis wird gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Holger Kiesel, in den folgenden vier Kategorien verliehen:

  • Privatwirtschaft
  • Öffentlicher Dienst
  • Ehrenpreis
  • Innovationspreis

Arbeitgeber können sich für diese Auszeichnung bewerben oder können auch vorgeschlagen werden.

Flyer zum Bewerbungsaufruf
Allgemeine Informationen und Bewertungskriterien (in Kürze barrierefrei)

Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular (in Kürze barrierefrei)

Bewerbungsschluss ist der 2. Oktober 2025.

Unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg finden Sie weitere Informationen zu dieser Auszeichnung und auch eindrucksvolle Kurzvideos zu den Preisträgern der letzten Wettbewerbe.


Neuer E-Learning-Kurs "Barrierefreie Arbeitsgestaltung"

Junge Frau lernt am BildschirmDie BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, in dem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Wie z.B. für Unternehmer, die mit eigener Firma gerade richtig durchstarten und erkannt haben: Mit barrierefreien Arbeitsstätten können Arbeitgeber gute Fachkräfte gewinnen und an sich binden. Beim Bau des neuen Produktionsstandorts sollte der Fokus daher auch auf der barrierefreien Gestaltung liegen. Aber was muss man bei der Planung alles berücksichtigen? Und wie verhält es sich mit den Kosten?

Teaserfilm zum Online-Selbstlernkurs "Barrierefreie Arbeitsgestaltung"

Das E-Learning-Angebot wird weiter ausgebaut. Aktuell gibt es bereits Kurse zu den Themen „SGB IX im Personalmanagement“, „Inklusionsvereinbarung“, „Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten“ sowie drei Kurse zur „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“.

Die Online-Selbstlernkurse der BIH-Akademie sind interaktiv und barrierearm, das heißt, sie sind für den Screenreader optimiert und können auch über die Tastatur gesteuert werden. Regelmäßig können die Lernenden kleine Aufgaben lösen oder ihr Wissen in einem Quiz überprüfen. In Videos zeigen anschauliche Beispiele, wie Barrierefreiheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann. Die Lernzeit ist flexibel: Die Arbeit in den Kursen kann jederzeit unterbrochen und an der jeweiligen Stelle wiederaufgenommen werden. Und wer den Kurs durchgearbeitet hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal vorbei bei der BIH-Akademie.


ZB Ratgeber Ausgleichsabgabe in einer aktualisierten Ausgabe erschienen

Titelblatt des ZB Ratgeber AusgleichsabgabeAb 20 Arbeitsplätzen sind Arbeitgeber verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben sie jährlich eine Anzeige bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.
Bei Nichterfüllung dieser Beschäftigungspflicht ist eine Ausgleichsabgabe an das Integrations-/Inklusionsamt zu entrichten.

 

Der ZB Ratgeber erklärt, was beim Anzeigeverfahren zu beachten ist, wie die Ausgleichsabgabe berechnet wird, wie sie sich senken lässt – und für welche Leistungen das Integrations-/Inklusionsamt die Ausgleichsabgabe verwendet. Beispielrechnungen und Tipps für das Ausfüllen der Formulare runden den kompakten Praxis-Ratgeber ab.

ZB Ratgeber als PDF-Datei herunterladen
ZB Ratgeber im Broschüren-Portal bestellen

Auf unseren Internetseiten finden Sie ebenfalls Informationen zur Ausgleichsabgabe.


Schwerbehinderte Menschen in Bayern

Bild eines Schwerbehindertenausweises, der aus einer Hosentasche ragt.In Bayern stellt die Landesbehörde ZBFS auf Antrag den Grad einer Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von mindestens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor und es kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Für besondere Beeinträchtigungen werden Merkzeichen auf dem Ausweis eingetragen.

In Bayern sind rund 1,25 Millionen Menschen schwerbehindert, die damit Anspruch auf Leistungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen haben. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung besteht im Arbeitsleben ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser besteht auch schon ab einem GdB von 30, sofern die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung bewilligt hat.

480.578 Menschen in Bayern wurde aufgrund ihrer Behinderung von der Landesbehörde ZBFS eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr ausgestellt. 10.637 Menschen in Bayern sind blind.
Diese und weitere Daten zu den festgestellten Behinderungen in Bayern finden Sie in unserer aktuellen Strukturstatistik. (Schlüssel und Erläuterungen zur Ursache und zur Art der Behinderung)

Informationen zu der Feststellung einer Behinderung und den Nachteils­ausgleichen finden Sie auf unseren Internetseiten unter Menschen mit Behinderung.

  


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EAA Mittelfranken am 20. März 2025 in Nürnberg
Fachtag: Menschen mit neurologischen Erkrankungen im Arbeitsleben

EAA Würzburg am 27. März 2025 als Online-Veranstaltung
Informationen zur Ausgleichsabgabe

EAA Mittelfranken am 8. April 2025 in Nürnberg
EAA Netzwerkveranstaltung

EAA Schweinfurt am 8. April 2025 in Schweinfurt
Mitarbeiter im Leistungswandel - Herausforderungen und Chancen im Mehrschichtbetrieb

Genauere Informationen zu diesen Veranstaltungen und weitere Veranstaltungs­termine der EAA finden Sie unter www.eaa-bayern.de/termine.html.



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de