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Technische Arbeitshilfen
Technische Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern, das heißt Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren für die
- Beschaffung
- Wartung
- Instandsetzung
- Ausbildung im Gebrauch
der erforderlichen technischen Arbeitshilfen, wenn diese den behinderungsbedingten Bedürfnissen entsprechen.
In der Regel können Zuschüsse bis zur Höhe der entstehenden Kosten erbracht werden. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen des ihm Zumutbaren den Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten, wobei auch er Leistungen des ZBFS-Inklusionsamts erhalten kann.
Voraussetzungen
Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, Ihre berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
Der Antragsteller muss schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor der Anschaffung der Ausstattung beim ZBFS-Inklusionsamt stellen und die Genehmigung abwarten.
Unterlagen
Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder
- Kopie des Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur,
- Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
- Kopie des Arbeitsvertrags,
- Kostenvoranschlag für die technische Arbeitshilfe, Vergleichsangebote
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass die technische Arbeitshilfe am Arbeitsplatz erforderlich ist und am Arbeitsplatz eingesetzt werden darf.
Antrag auf Leistungen
Online-Antrag
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
PDF-Antragsformular
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Antrag in Leichter Sprache
Der Antrag auf finanzielle Hilfen für eine Arbeits-Assistenz steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz in Leichter Sprache:
PDF-Datenschutzformular Arbeitgeber in Leichter Sprache
PDF-Datenschutzformular Arbeitnehmer in Leichter Sprache
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
Telefonische Ansprechpartner
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt München - Buchstabe A, D, G, W, X, Y | 089 18966-1225 |
Stadt München - Buchstabe B, T | 089 18966-2537 |
Stadt München - Buchstabe C, E, F, K, S | 089 18966-2424 |
Stadt München - Buchstabe H, P, V | 089 18966-1611 |
Stadt München - Buchstabe I, J, O | 089 18966-1617 |
Stadt München - Buchstabe L, N | 089 18966-2547 |
Stadt München - Buchstabe M, R, U | 089 18966-1545 |
Stadt München - Buchstabe Q | 089 18966-2533 |
Stadt München - Buchstabe Z | 089 18966-1407 |
Landkreis München, PAF, WM | 089 18966-1407 |
AÖ | 089 18966-2507 |
BGL, EBE, GAP, LL | 089 18966-1225 |
DAH | 089 18966-2547 |
ED, FFB, FS, STA, TÖL | 089 18966-2455 |
EI, MB, RO | 089 18966-2424 |
IN | 089 18966-1617 |
MÜ | 089 18966-1545 |
ND | 089 18966-2533 |
TS | 089 18966-1611 |
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Landshut, PAN, REG | 0871 829-472 |
Landkreis Landshut, FRG, KEH | 0871 829-408 |
DEG | 0871 829-491 |
DGF, Landkreis Passau | 0871 829-474 |
Stadt Passau | 0871 829-473 |
SR | 0871 829-471 |
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Landkreise/Städte | Telefon |
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BA, KC | 0921 605-2807 |
BT, LIF | 0921 605-2813 |
CO, HO, WUN | 0921 605-2823 |
FO | 0921 605-2821 |
KU | 0921 605-2809 |
Telefon: 0911 928-2529, -2547 oder -2557
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Würzburg | 0931 4107-284 |
Landkreis Würzburg, Röhn/Grabfeld | 0931 4107-240 |
AB, MIL | 0931 4107-283 |
HAS, KG, SW | 0931 4107-288 |
KT, MSP | 0931 4107-285 |
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Augsburg - Buchstabe A-L | 0821 5709-3006 |
Stadt Augsburg - Buchstabe M-Z | 0821 5709-3012 |
Landkreis Augsburg, KE, NU | 0821 5709-3014 |
AIC, DON, FFB, KF, MM, OAL | 0821 5709-3024 |
DLG, GZ | 0821 5709-3008 |
LI, MN, OA | 0821 5709-3022 |