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Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenzkräfte unterstützen schwerbehinderte Menschen dauerhaft bei der eigenständigen Erledigung ihrer Arbeit, soweit die behinderungsbedingten Einschränkungen dies erfordern (zum Beispiel Vorlesekräfte für Menschen mit Sehbehinderung).
Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden vom ZBFS-Inklusionsamt übernommen, soweit:
- die Unterstützungsleistung nicht nur vorübergehend erforderlich ist,
- sie in der Lage sind, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung fachlich selbst zu erbringen und
- sie durch die Unterstützung des Arbeitsassistenten in die Lage versetzt werden, die geforderte Arbeit tatsächlich zu leisten.
Arbeitsassistenten sind insbesondere
- Vorlesekräfte für Blinde,
- Gebärdensprachdolmetscher und
- Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.
Der Arbeitgeber muss mit dieser Form der Arbeitsassistenz einverstanden sein.
Voraussetzungen
Die Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Sie müssen schwerbehindert
oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche beziehungsweise ortsübliche Entgelt erhalten.
Fristen
Leistungen können erst ab Antragseingang erbracht werden.
Unterlagen
Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit,
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
- Kopie des Vorentwurfs des Arbeitsvertrags mit der Assistenzkraft sowie
- Beschreibung der Tätigkeiten, die die Assistenzkraft für die schwerbehinderte Beschäftigte verrichten soll.
Antrag auf Leistungen
Online-Antrag
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
PDF-Antragsformular
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
Telefonische Ansprechpartner
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt München - Buchstabe A, D, K, M, R, U | 089 18966-1545 |
Stadt München - Buchstabe B, T | 089 18966-2537 |
Stadt München - Buchstabe C, E, H, I, P | 089 18966-1611 |
Stadt München - Buchstabe F, J, O, V | 089 18966-1617 |
Stadt München - Buchstabe G, L, N | 089 18966-2547 |
Stadt München - Buchstabe Q, S, W, X, Y, Z | 089 18966-2533 |
Landkreis München, BGL, DAH, MB, MÜ, PAF, RO, WM | 089 18966-1545 |
AÖ, EBE, ED, FFB, FS, LL, STA, TÖL | 089 18966-2455 |
EI, GAP | 089 18966-2547 |
IN | 089 18966-1617 |
ND | 089 18966-2533 |
TS | 089 18966-1611 |
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Landshut, PAN, REG | 0871 829-472 |
Landkreis Landshut, FRG, KEH | 0871 829-408 |
DEG | 0871 829-491 |
DGF, Landkreis Passau | 0871 829-474 |
Stadt Passau | 0871 829-473 |
SR | 0871 829-471 |
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Landkreise/Städte | Telefon |
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BA, KU, LIF | 0921 605-2809 |
BT | 0921 605-2806 |
CO, FO, HO, WUN | 0921 605-2821 |
KC | 0921 605-2805 |
Telefon: 0911 928-2547 oder -2559
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Würzburg | 0931 4107-284 |
Landkreis Würzburg, Rhön/Grabfeld | 0931 4107-240 |
AB, MIL | 0931 4107-283 |
HAS, KG, SW | 0931 4107-288 |
KT, MSP | 0931 4107-285 |
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Augsburg | 0821 5709-3014 |
alle anderen Gebiete | 0821 5709-3022 |
Informationen und Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Informationen der BIH zur Arbeitsassistenz (Stand: Januar 2019)
Empfehlungen der BIH zur Arbeitsassistenz (Stand: November 2019)
Anlage 1 zu den Empfehlungen (Stand: Januar 2019)
Anlage 2 zu den Empfehlungen (Stand: Januar 2019)
Kommunikationsassistenz bei Arbeitsassistenz (Stand: Dezember 2018)
Weiterführende Informationen
BIH: Kurzvideo zu einem Praxisbeispiel für eine Arbeitsassistenz
BIH: Fachlexikon "Arbeitsassistenz"
GIB: Gebärdensprachdolmetscher in Bayern finden
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 17 Absatz 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)