Sonstige Förderungen
Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern
Zuwendungsempfänger des Freistaats Bayern und der Bezirke nach der Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern sind die Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen in Bayern. Eine Antragsstellung beim ZBFS setzt eine Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach deren Fördergrundsätzen voraus.
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Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:
Telefon:
0921 605-3323
Telefax:
0921 605-3960
Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
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