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Mütterzentren
Bereits seit dem Jahr 1992 fördert die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel derzeit ca. 80 fest etablierte Mütterzentren/Familienzentren/Mütter-Väter-Zentren in Bayern.
Die Arbeit der Mütter-und Väterzentren trägt zur Verbesserung der Lebensqualität durch den Aufbau einer sozialen Infrastruktur für Familien bei. Orientiert an familiären Zusammenhängen, Bedürfnissen und Wünschen entwickeln die Familien in eigenverantworteter Mitgestaltung bedarfsbezogene, alltagspraktische, gegenseitige Hilfen.
Standorte
Die Standorte der einzelnen Mütterzentren können Sie der Übersicht über die Mütterzentren in Bayern entnehmen.
Voraussetzungen für Zuwendungen
Zuwendungen sind nach der Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren vom 22. Dezember 2020, Az. IV3/6533.01-1/42, an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Das Mütterzentrum
- wird unter maßgeblichen Einfluss von ehrenamtlich tätigen Müttern und/oder Vätern betrieben
- ist für alle interessierten Mütter und Väter offen
- hat mindestens an drei Tagen, mindestens 15 Stunden in der Woche geöffnet, an denen mindestens zehn Stunden ein offener Treff betreut wird
- bietet geeignete öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder
- arbeitet mit anderen Mütter- und Väterzentren und anderen Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung und/oder der Jugendhilfe zusammen
- wird vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung als notwendig und geeignet bestätigt
- wird auch durch eine finanzielle Beteiligung der örtlich zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft gefördert.
Die weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind jeweils bis zum 31. Oktober des Jahres, das dem Förderjahr vorausgeht, schriftlich beim zuständigen Jugendamt einzureichen.
Antragsformular + Verwendungsnachweis
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Landen Sie sich hier das Antragsformular und den Verwendungsnachweis herunter.
WICHTIG: Für das Ausfüllen der Formulare (PDF) ist die Aktivierung von Java Scripts erforderlich, da ansonsten nicht alle Funktionen verfügbar sind. Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
Weitere Informationen
Weitere Informationen enthalten die Erläuterungen zur Richtlinie und das "Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten - Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale" als Anlage 4 zu den Steuertipps für Vereine. Das Merkblatt kann als kostenlose Broschüre unter www.bestellen.bayern.de angefordert oder heruntergeladen werden.
Kontakt
Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:
Telefon:
Oberfranken | 0921 605-3340 |
Mittelfranken | 0921 605-3340 |
Unterfranken | 0921 605-3340 |
Oberpfalz | 0921 605-3340 |
Oberbayern (ohne München) | 0921 605-3340 |
Stadt und Landkreis München | 0921 605-3340 |
Niederbayern | 0921 605-3340 |
Schwaben | 0921 605-3340 |
Telefax: 0921 605-3933
Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team VI 1
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
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