Hände halten einen Familie aus Papier

Förderung von Kinderwunschbehandlungen

In Bayern wurden erstmals im November 2020 Kinderwunschbehandlungen gefördert.

Wichtige Hinweise

Förderstopp

Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich.

Auszahlungen für bereits bewilligte Behandlungen

Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

Auszahlungsantrag für bereits bewilligte Behandlungen

Für Maßnahmen, die durch das ZBFS bereits bewilligt wurden, können noch innerhalb des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraums Auszahlungsanträge gestellt werden.

Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen abgerufen werden.

Online-Auszahlungsantrag

Für die Antragsstellung bitten wir bereitzuhalten:

  • Ihr aktuelles Aktenzeichen (aus dem Zuwendungsbescheid)
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers)
  • Belege über eingelöste Rezepte
  • Ihre Arzt- und Laborrechnungen
  • Nachweise über etwaige Kostenerstattungen

Diese Belege können Sie im Formular als pdf-Datei oder als Bild (jpg, png) hochgeladen werden. Der Antrag wird erst gesendet, wenn Sie am Ende Ihrer Eingaben nochmals auf den Button „weiter“ klicken. Danach erscheint die Meldung „Einreichen erfolgreich“. Erst dann haben Sie einen rechtswirksamen Auszahlungsantrag bei uns gestellt.

Ansprechpartner

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Tel.: 0921 605-3677 (Mo. bis Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Fax: 0921 605-5806500

Zur Kontaktaufnahme können Sie auch das Kontaktformular des ZBFS nutzen. Wählen Sie dabei unter Themenbereich bitte "Förderung und ESF/Förderung Kinderwunschbehandlung" aus. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen ggf. nur per Brief anworten können.Anschrift: