Hände halten einen Familie aus Papier

Förderung von Kinderwunschbehandlungen

In Bayern wurden erstmals im November 2020 Kinderwunschbehandlungen gefördert. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Aktuelles

Wichtige Hinweise

Förderstopp

Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich.

Verfahrensweise für bereits vorliegende Anträge

Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden.

Ausnahmen

Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31. Dezember 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In solchen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.

Auszahlungen für bereits bewilligte Behandlungen

Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

Förderrichtlinien

Maßgeblich sind die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 08.10.2020, Az.: IV1/6541.01-1/630 in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 9. September 2022, Az. IV1/6541.01-1/630 und die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Zuwendungen können gewährt werden, sofern

  • das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,
  • die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V sowie der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach § 92 SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
  • die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.

Informationen zur Antragstellung

Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erfolgen.

Bei der zeitlichen Planung Ihrer Kinderwunschbehandlung müssen Sie vom Eingang Ihres Förderantrages bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn einen Bearbeitungszeitraum von circa drei bis vier Wochen einkalkulieren, soweit Unterlagen nachgefordert werden müssen, entsprechend länger. Im Interesse einer schnellen Bear­beitung bitten wir Sie, von Nachfragen hinsichtlich des Be­arbeitungs­standes oder des (vollständigen) Eingangs Ihrer Unter­lagen abzusehen. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein Vorziehen einzelner Anträge ist im Interesse der anderen Antragstellenden nicht möglich.

Für jeden Behandlungszyklus und ggfs. jeden Wiederholungsversuch ist gesondert eine Zuwendung zu beantragen.

Nach Geburt eines Kindes sind die Behandlungszyklen grundsätzlich erneut förderfähig.

Bitte beachten Sie, dass IVF- bzw. ICSI-Behandlungen im natürlichen Zyklus sowie Zyklen, bei denen kryokonservierte Eizellen verwendet werden, nicht gefördert werden. Dies gilt auch für Inseminationsbehandlungen oder in Fällen, bei denen anstelle einer beantragten und genehmigten IVF-Behandlung tatsächlich eine ICSI-Behandlung durchgeführt wird (auch in Fällen einer sog. „Notfall-oder Rescue-ICSI" innerhalb eines Behandlungszyklus).

Antrag stellen

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Online-Förderantrag

Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich. Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31.Dezember 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In solchen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.
Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

Link zum Onlineantrag

Informationen zum Datenschutz

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Online-Auszahlungsantrag

Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen abgerufen werden.

Online-Auszahlungsantrag

Für die Antragsstellung bitten wir bereitzuhalten:

  • Ihr aktuelles Aktenzeichen (aus dem Zuwendungsbescheid)
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers)
  • Belege über eingelöste Rezepte
  • Ihre Arzt- und Laborrechnungen
  • Nachweise über etwaige Kostenerstattungen

Diese Belege können Sie im Formular als pdf-Datei oder als Bild (jpg, png) hochgeladen werden. Der Antrag wird erst gesendet, wenn Sie am Ende Ihrer Eingaben nochmals auf den Button „weiter“ klicken. Danach erscheint die Meldung „Einreichen erfolgreich“. Erst dann haben Sie einen rechtswirksamen Auszahlungsantrag bei uns gestellt.

Ansprechpartner

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:
Servicetelefon: 0921 605-3677
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zur Kontaktaufnahme können Sie auch das Kontaktformular des ZBFS nutzen. Wählen Sie dabei unter Themenbereich bitte "Förderung und ESF/Förderung Kinderwunschbehandlung" aus. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen ggf. nur per Brief anworten können.

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Tel.: 0921 605-3677 (Mo. bis Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Fax: 0921 605-5806500