Arten von Elterngeld und Bezugsdauer

Bei der Geburt Ihres Kindes gestaltet sich das Leben neu. Damit Sie sich auf die Betreuung Ihres Kindes konzentrieren können, gibt es verschiedene Elterngeldarten. Sie unterscheiden sich unter anderem im Leistungsumfang und in der Bezugsdauer. Je nachdem, wie lange Sie Elternzeit nehmen und mit welchem Arbeitszeitmodell Sie in den Beruf zurückkehren möchten, kann die eine oder andere Art von Elterngeld sinnvoll sein.

Arten von Elterngeld

Es gibt folgende Arten von Elterngeld:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Wenn Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate des Kindes und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung beansprucht wird. Welche Elterngeldart in welchem Zeitraum für Sie die günstigste ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ab. Mit dem Lebensmonatsrechner und dem Elterngeldrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, wie viel Elterngeld Sie ungefähr bekommen.

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Das Basiselterngeld ist die Grundform des Elterngeldes. Sie können es ab der Geburt und nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes beziehen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Elterngeld muss für mindestens zwei Lebensmonate (Bezugsmonate) beantragt werden.
  • Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Lebensmonate Basiselterngeld.
  • Ein Elternteil bekommt für höchstens zwölf Lebensmonate (Bezugsmonate) Basiselterngeld.
  • Hat ein Elternteil nach der Geburt in mindestens zwei Lebensmonaten ein geringeres Einkommen, haben die beiden Elternteile gemeinsam einen Anspruch auf zwei weitere Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Monate werden auch Partnermonate genannt.
  • Alleinerziehende können das Basiselterngeld für 14 Monate beanspruchen.

Weitere Regeln zum Bezugszeitraum:

  • Paare können Basiselterngeld für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen.
  • Im 13. und 14. Lebensmonat ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ausgeschlossen.
  • In bestimmten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Frühgeburten oder bei Neugeborenen mit Behinderung, können Eltern ausnahmsweise gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
  • Mutterschaftsleistungen werden komplett auf das Basiselterngeld angerechnet.

Hinweis: Für ein Kind, das mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wird, können mehr Elterngeldmonate bezogen werden.

 

Die Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld oder vier Monate ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil für zwei Monate weniger Einkommen erhält. Dann können Sie statt 12 Monate Basiselterngeld insgesamt 14 Monate Basiselterngeld bekommen. Die zwei zusätzlichen Monate werden als Partnermonate bezeichnet. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Partnerschaftsbonus.

Im Vergleich zum Basiselterngeld ist beim ElterngeldPlus der Bezugszeitraum doppelt so lang. Für einen Monat Basiselterngeld können Sie jeweils zwei Monate ElterngeldPlus beziehen. Folgendes gilt also: ein Bezugsmonat Basiselterngeld = zwei Bezugsmonate ElterngeldPlus.

Diese Leistungsart lohnt sich vor allem für Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde.

Beispiel:
Eine Mutter bezieht für neun Lebensmonate Basiselterngeld. Sie beginnt ab dem 10. Lebensmonat in Teilzeit zu arbeiten. Es besteht noch Anspruch auf Basiselterngeld für drei Lebensmonate. Die Umwandlung von Basiselterngeldmonaten in sechs ElterngeldPlus Monate ist dann in der Regel für sie vorteilhaft. 

ElterngeldPlus ist auch für Eltern attraktiv, die ihr Neugeborenes gleichzeitig betreuen möchten.

Der Partnerschaftsbonus ist für Mütter und Väter geeignet, die als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten möchten. Diese erhalten beim Bezug von ElterngeldPlus zwei bis vier zusätzliche Monate, die als Partnerschaftsbonus-Monate bezeichnet werden. So sind Familien während einer Teilzeittätigkeit finanziell länger abgesichert. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch als Alleinerziehende beanspruchen.

Bezugsdauer

Die Dauer Ihres Elterngeldbezuges hängt vom Bezugszeitraum ab. Damit werden die Lebensmonate Ihres Kindes bezeichnet, für die Sie Elterngeld als Basiselterngeld, ElterngeldPlus und/oder den Partnerschaftsbonus beantragen und erhalten.

Die Lebensmonate sind die Monate, für die Sie Elterngeld erhalten. Es wird ihnen monatsweise ausgezahlt. Ein Lebensmonat umfasst den Zeitraum vom Geburtstag des Kindes in einem Kalendermonat und dem Tag vor dem Geburtstag im Folgemonat.

Beispiel:

  • Geburt des Kindes am 10.07.
  • Der erste Lebensmonat beginnt am 10.07. und endet am 09.08. Der zweite Lebensmonat beginnt am 10.08. und endet am 09.09.
  • Bei Adoptivkindern und Kindern in Adoptionspflege tritt an die Stelle des Geburtsdatums das Datum der Aufnahme des Kindes in den Haushalt

Mit dem Lebensmonatsrechner und dem Elterngeldrechner können Sie die Bemessungszeiträume ermitteln und sich einen Überblick verschaffen, wie viel Elterngeld Sie ungefähr bekommen.

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Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Basiselterngeld für bis zu zwölf Monate. Sie gelten als alleinerziehend, wenn der andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit Ihrem Kind zusammenwohnt. Außerdem sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten: Das heißt, Sie müssen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen. Als Nachweis dient eine Bescheinigung über den Steuerentlastungsbetrag bzw. die Steuerklasse II (z.B. vom Finanzamt, aktuelle Gehaltsbescheinigung) oder ein Bescheid der Arbeitsagentur über den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Als Alleinerziehende können Sie zwei weitere Monate Basiselterngeld erhalten, wenn Sie im Bezugszeitraum mindestens zeitweilig Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben und mindestens für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt.

Anstelle von Basiselterngeld können Sie als Alleinerziehende auch ElterngeldPlus für maximal 28 Lebensmonate in Anspruch nehmen.

 

Mutterschaftsleistungen werden komplett auf das Basiselterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass die Lebensmonate des Kindes, in denen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen besteht, als Basiselterngeld-Monate gelten und somit als verbraucht. Es genügt bereits, wenn nur an einem einzigen Tag im Lebensmonat eine entsprechende Leistung bezogen wird.

Mutterschaftsleistungen sind:

  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen
  • Dienst- oder Anwärterbezüge
  • Zuschüsse, die nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote gewährt werden
  • vergleichbare ausländische Leistungen

 

Wurde das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren, verlängert sich der mögliche Bezugszeitraum für das Basiselterngeld grundsätzlich.

Zum Nachweis der verfrühten Geburt ist ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers erforderlich, aus dem sich der voraussichtliche Tag der Entbindung ergibt. Der Mutterpass reicht hierfür nicht aus.

Die Bezugszeit des Basiselterngeldes für einen Elternteil

  • muss mindestens zwei Lebensmonate und
  • kann maximal zwölf Lebensmonate betragen.

Während dieser Zeit darf dieser Elternteil keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben

Sie können Basiselterngeld für zwei weitere Lebensmonate nutzen, wenn sich für diesen Zeitraum Ihr Einkommen aus der Erwerbstätigkeit mindert. Dabei ist unerheblich, bei welchem Elternteil die Einkommensminderung vorliegt. Diese zusätzlichen Monate werden auch Partnermonate genannt, nicht zu verwechseln mit den Partnerschaftsbonus-Monaten, die eine Zusatzleistung zum ElterngeldPlus sind. Nutzt einer der beiden Elternteile den Partnerschaftsbonus, können die Partnerschaftsbonus-Monate bei der Mindestbezugszeit angerechnet werden.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Sie immer miteinander kombinieren.

Weitere Regeln:

  • Als Elternpaar können Sie das Basiselterngeld innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes nur für maximal einen Monat gleichzeitig beziehen.
  • Im 13. und 14. Lebensmonat ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ausgeschlossen.

Sonderregelungen:

  • Bei Adoptionspflege und Adoption können Sie das Basiselterngeld als erziehungsberechtigte Person längstens bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres erhalten.
  • Eltern können Basiselterngeld für mehr als 1 Monat und innerhalb der Rahmenfrist auch nach dem 12. Lebensmonat unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig beziehen, wie beispielsweise bei Frühgeburten oder bei neugeborenen Kindern mit Behinderung.

Basiselterngeld kann bis zum 14. Lebensmonat von einem Elternteil allein[KM1] , von beiden Elternteilen[KM2]  gleichzeitig oder abwechselnd bezogen werden.        

Weitere Regeln: 

  • Als Elternpaar können Sie das Basiselterngeld innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes nur für maximal einen Monat gleichzeitig beziehen.
  •  Im 13. und 14. Lebensmonat ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ausgeschlossen.

Beispiele:

gleichzeitig

  • Mutter beansprucht Basiselterngeld für die Lebensmonate 1 bis 12
  • Vater beansprucht Basiselterngeld für die Lebensmonate 1 und 13[KM4] 

nacheinander

  • Mutter beansprucht Basiselterngeld für die Lebensmonate 1 und 2
  • Vater beansprucht Basiselterngeld für die Lebensmonate 3 bis 14

 

Mit dem ElterngeldPlus kann Elterngeld länger bezogen werden. Basiselterngeld kann immer gleichzeitig mit ElterngeldPlus kombiniert werden.

 

ElterngeldPlus können Sie ab Geburt Ihres Kindes beziehen und anders als das Basiselterngeld auch über den 14. Lebensmonat hinaus. Ab dem 15. Lebensmonat Ihres Kindes muss ElterngeldPlus von zumindest einem Elternteil in aufeinanderfolgenden Monaten genommen werden – also ohne Unterbrechung. Der Bezug zwischen Vater und Mutter kann wechseln.

Weiter zu berücksichtigen:

  • Als Eltern können Sie ElterngeldPlus bis zu 28 Monate erhalten, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beantragen.
  •  Alleinerziehende können ElterngeldPlus bis zu 28 Monate beziehen.
  •  In Kombination mit dem Partnerschaftsbonus erweitert sich die Bezugsdauer für ein Elternteil auf maximal 28 Monate, für Paare und Alleinerziehende auf bis zu 32 Monate.

Ja, als Eltern können Sie Ihre 14 Elterngeld-Monate flexibel in Basiselterngeld-Monate und ElterngeldPlus-Monate aufteilen. Hierbei gilt der Grundsatz: Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann beispielsweise die Mutter insgesamt neun Monate Basiselterngeld beziehen und anschließend für sechs Monate ElterngeldPlus. Der Vater kann gleichzeitig oder im Anschluss vier Monate ElterngeldPlus beziehen.

Achtung: Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann nur noch ElterngeldPlus bezogen werden. Dies muss ohne Unterbrechung geschehen, wobei der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln kann.

Mit dem Lebensmonatsrechner und dem Elterngeldrechner können Sie die Bemessungszeiträume ermitteln und sich einen Überblick verschaffen, wie viel Elterngeld Sie ungefähr bekommen.

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Die vier zusammenhängenden Partnerschaftsbonus-Monate können Sie vor, während, nach oder ganz ohne ElterngeldPlus-Bezug nehmen. Voraussetzung ist, dass diese von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden.

Beispiel:
Die Mutter bezieht vom 1. bis zum 12. Lebensmonat Basiselterngeld; der Vater nimmt für den 13. bis 16. Lebensmonat ElterngeldPlus in Anspruch. Wollen beide Elternteile zusätzlich den Partnerschaftsbonus nutzen, muss der Leistungsbeginn unmittelbar im Anschluss ab dem 17. Lebensmonat erfolgen. Ein späterer Beginn ist nicht möglich.

ElterngeldPlus kann von einem Elternteil allein, von beiden Elternteilen gleichzeitig oder abwechselnd bezogen werden.

Beispiele:

gleichzeitig

  • Mutter beansprucht ElterngeldPlus für die Lebensmonate 1 bis 22
  • Vater beansprucht ElterngeldPlus für die Lebensmonate 1 bis 6

 

gleichzeitig

  • beide Elternteile beanspruchen ElterngeldPlus für die Lebensmonate 1 bis 14
  • in diesem Fall endet die Zahlung von ElterngeldPlus mit Ablauf des 14. Lebensmonats

Bezug nacheinander

  • Mutter beansprucht ElterngeldPlus die für die Lebensmonate 1 bis 4
  • Vater beansprucht ElterngeldPlus für die Lebensmonate 5 bis 28

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Ja, Sie können bis zum Ende des Bezugszeitraums Änderungen vornehmen. Ausgenommen sind Lebensmonate, für die Sie bereits Basiselterngeld erhalten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ElterngeldPlus-Monate in Basiselterngeld-Monate umwandeln. Wichtig: Sie müssen jede Änderung schriftlich beantragen. Änderungen sind bis zum Ablauf des 32. Lebensmonates des Kindes möglich, wirken jedoch maximal drei Lebensmonate zurück.

Ja, das ist möglich. Haben Sie in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes ElterngeldPlus bezogen, können Sie diese Monate, zusammen mit anderen ElterngeldPlus-Monaten, in Basiselterngeld-Monate umwandeln.

Beispiel:
ElterngeldPlus wurde vom 10. bis 21. Lebensmonat gewährt. Somit wurden bis zum 14. Lebensmonat insgesamt 5 Monate ElterngeldPlus beansprucht. Nur fünf Monate danach (beispielsweise vom 17. bis 21. Lebensmonat) können in Basiselterngeld (10. bis 14. Lebensmonat) umgewandelt werden.

Für Geburten seit 01.04.2024 ist dabei aber zu beachten, dass Basiselterngeld grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig bezogen werden kann.