Rechtsreferendariat
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einen Teil der praktischen Rechtsreferendarausbildung in unserem Haus zu absolvieren.
Rechtsreferendare können in jeder Dienststelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales, d. h. in Bayreuth, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Landshut, Augsburg, Nördlingen oder München, das Pflichtwahlpraktikum (§ 49 der Bayerischen Justizausbildungs- und -prüfungsordnung, JAPO) im Schwerpunktbereich 2 – Verwaltung oder im Schwerpunktbereich 5 – Arbeits- und Sozialrecht absolvieren. Das Pflichtwahlpraktikum findet nach den schriftlichen und vor den mündlichen Prüfungen zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung statt; es dauert rund drei Monate. Die vorgeschriebene Betreuung durch einen Volljuristen/eine Volljuristin mit Befähigung zum Richteramt ist gewährleistet.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Initiativbewerbung über folgenden Link:
Bitte geben Sie an, ob es sich um eine Bewerbung für ein Praktikum bzw. eine Bewerbung als Rechtsreferendar/in handelt und fügen Sie ein Anschreiben, einen kurzen Lebenslauf sowie Ihre relevanten Zeugnisse (Abitur, Studium, ggf. Erste Juristische Staatsprüfung, ggf. aktuellstes Abschnittszeugniss Rechtsreferendariat) bei.
Die Rechtsreferendare und juristischen Praktikanten werden federführend einem juristischen Mitarbeiter/einer juristischen Mitarbeiterin zugewiesen. Sie lernen dabei mehrere Fachbereiche des ZBFS kennen.
Insbesondere werden sie mit folgenden Aufgaben betraut:
- Juristische Ausarbeitungen/Vermerke zu aktuellen Rechtsfragen aller Fachabteilungen
- Bescheid- und Schriftsatzentwürfe z. B. im Elterngeld-, Kündigungsschutz- oder Opferentschädigungsrecht sowie ggf. für die Personalabteilung
- Begleitung zu Gerichtsterminen
- Wahrnehmen von Beratungsterminen (Außensprechtage) der Behörde
- Aktenvortrag zu Einzelfällen
- Einblick in die Personalarbeit der Behörde (Arbeits- und Beamtenrecht)