Ausbilderin erklärt zwei Jugendlichen etwas am PC

Praktikum

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums einen Einblick in die Aufgaben der Behörde zu bekommen oder einen Teil der praktischen Rechtsreferendarausbildung in unserem Haus zu absolvieren.

Auch Studenten/Studentinnen der Rechtswissenschaften oder anderer Fachrichtungen haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums die Aufgaben einer bayerischen Sozialbehörde näher kennenzulernen.
Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens einen Monat und in der Regel maximal drei Monate. Die entsprechende Bewerbung sollte drei Monate vor dem gewünschten Beginn an die Behörde gesandt werden.

Schüler/innen können beim ZBFS ebenfalls ein Praktikum absolvieren. Das Praktikum gewährt Einblicke in die Aufgaben und praktischen Arbeiten der staatlichen Verwaltung. Ziel des Praktikums ist es, sich hinsichtlich einer Berufsausbildung oder der Aufnahme eines Studiums besser orientieren zu können. Hier steht nicht der Erwerb von beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnissen im Vordergrund.

Eine Praktikumsvergütung wird nicht gewährt.

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Initiativbewerbung über folgenden Link:

Initiativbewerbung

Bitte geben Sie an, ob es sich um eine Bewerbung für ein  Praktikum bzw. eine Bewerbung als Rechtsreferendar/in handelt und fügen Sie ein Anschreiben, einen kurzen Lebenslauf sowie Ihre relevanten Zeugnisse (Abitur, Studium, ggf. Erste Juristische Staatsprüfung, ggf. aktuellstes Abschnittszeugniss Rechtsreferendariat) bei.

Die juristischen Praktikanten werden federführend einem juristischen Mitarbeiter/einer juristischen Mitarbeiterin zugewiesen. Sie lernen dabei mehrere Fachbereiche des ZBFS kennen.

Insbesondere werden sie mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Juristische Ausarbeitungen/Vermerke zu aktuellen Rechtsfragen aller Fachabteilungen
  • Bescheid- und Schriftsatzentwürfe z. B. im Elterngeld-, Kündigungsschutz- oder Opferentschädigungsrecht sowie ggf. für die Personalabteilung
  • Begleitung zu Gerichtsterminen
  • Wahrnehmen von Beratungsterminen (Außensprechtage) der Behörde
  • Aktenvortrag zu Einzelfällen
  • Einblick in die Personalarbeit der Behörde (Arbeits- und Beamtenrecht)

Die studentischen Praktikanten anderer Fachrichtungen werden einem passenden Mitarbeiter/einer passenden Mitarbeiterin zugewiesen. Je nach Fachrichtung, Kenntnisstand und Interesse lernen auch sie nach Möglichkeit mehrere Fachbereiche des ZBFS kennen.

Schülerpraktikanten lernen i.d.R. mehrere Fachbereiche des ZBFS kennen.