ZB Bayern 3/2019

ZBFS ISSN 1862-5606 Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt 3 2019 www.inklusionsamt.bayern.de Behinderung & Beruf Finanzielle Förderung Leistungen für Arbeitgeber Bayern Liebe Leserin, lieber Leser, überlegt Ihr Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung einzustellen? Zögert er vielleicht, weil er mögli- che Probleme sieht? Dann können die Leistungen für Arbeitgeber eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen. Mit diesen Leistungen schafft das ZBFS-Inklusionsamt Anreize für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und sorgt für einen „Lastenausgleich“. So zahlt das Inklusionsamt Inves- titionshilfen, wenn ein neuer Arbeitsplatz für einen schwerbe- hinderten Mitarbeiter geschaffen werden soll. Es gibt Zuschüsse für die behinderungsgerechte Neuge- staltung oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Außerdem kann ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden, wenn ein schwerbehin- derter Beschäftigter personelle Unterstützung benötigt oder quantitativ weniger leistet als seine Kollegen. Oder die Arbeitge- ber und Beschäftigten werden durch die Experten des Integra- tionsfachdienstes und des Techni- schen Beratungsdienstes unter- stützt. Mehr zu den Leistungen erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Ihr ZBFS-Inklusionsamt Foto: Giulia Iannicelli Foto: Giulia Iannicelli Foto: Giulia Iannicelli Foto: Giulia Iannicelli Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, kön- nen vom ZBFS-Inklusionsamt fnanziell unterstützt werden. Ziel ist es, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schafen. A rbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen, wenn sie 20 oder mehr Personen beschäftigen. Das ist im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt. Manchmal erfordert die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen besonderen personellen oder finanziellen Auf- wand – etwa, weil ein Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausgestattet werden muss oder weil ein schwerbehinderter Beschäftigter einzelne Aufgaben nur langsamer oder nurmit Unterstützung erledigen kann. In solchen Fällen greifen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die vom zuständigen Rehabilita- tionsträger – zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit – oder vom Inklusionsamt erbracht oder bezuschusst werden. Einige der Leistungen des Inklusionsamtes richten sich direkt an die Arbeitgeber. Dazu zählen Zuschüsse, wenn neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze geschaffen werden, Zuschüsse für die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen. Außerdem gibt es in Bayern Prämien, wenn schwerbehinderte Auszubildende oder ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt werden. Allein in 2018 hat das ZBFS-Inklusionsamt an Arbeitgeber (inklusive Inklusionsbetriebe) ins- gesamt rund 59,8 Millionen Euro gezahlt. ■ ZB Bayern 3 I 2019 1

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