ZB Bayern 3/2019

wurden in enger Abstimmung mit dem Mitarbeiter und demArbeitgeber durch- geführt – immer mit dem Ziel, die Beschäftigung dauerhaft zu sichern und Im Überblick: Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber ■ Arbeitsplatz behinderungs- gerecht einrichten Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen behinderungsgerecht zu gestalten, also so, dass diese leistungsfähig arbeiten können. Abhängig von der Art der Behin- derung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten. Der Technische Beratungsdienst unterstützt die Betriebe vor Ort und macht konkrete Lösungsvorschläge. Für die Umgestaltung oder Einrich- tung des Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber einen Zuschuss des Inklusionsamtes erhalten, unter Umständen bis zur vollen Höhe der Kosten. Neben dem Inklusionsamt fördern auch andere Stellen, zum Beispiel die Rehabilitationsträger, entsprechende Maßnahmen – unter Umständen auch vorrangig. Foto: Giulia Iannicelli eine gute Lösung für alle Beteiligten zu fnden: „Ich kann mich trotz Rollstuhl selbstständig am Arbeitsplatz bewegen undmeinen Job gut ausführen“, sagt der ■ Investitionshilfen bei neuen Arbeitsplätzen Wenn Arbeitgeber neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze für schwerbehin- derte Menschen schaffen, können sie zu den dabei entstehenden Kosten einen Zuschuss vom Inklusionsamt erhalten. Dieser Zuschuss erfolgt zumTeil unabhängig von den behin- derungsbedingten Erfordernissen. Ziel der Förderung ist es, Anreize für die Neueinstellung arbeitsloser oder besonders betroffener Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und diese Arbeitsplätze langfristig zu sichern. ■ Lohnkostenzuschuss bei sogenannten außergewöhnlichen Belastungen Die Beschäftigung eines schwerbe- hinderten Menschen kann mit einem höheren personellen oder finan- ziellen Aufwand verbunden sein. In manchen Fällen ist besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte erforderlich, in anderen bleibt die Leistung deutlich hinter Zum Erreichen der Kantine wurde ein Hublift installiert. Informationen im Internet unter: www.zbfs.bayern.de > Arbeitswelt und Behinderung > Arbeitgeber Persönliche Beratung bietet das ZBFS-Inklusionsamt. Kontakt: www.zbfs.bayern.de > Ihre Behörde Mehr zum Thema Vertriebsingenieur, der seine Kollegen jetzt hauptsächlich im Innendienst unterstützt. Die Abteilung musste er nicht wechseln. ■ der der Kollegen und Kolleginnen zurück. Dann kann der Arbeitgeber beim Inklusionsamt eine finanzielle Förderung beantragen. Vorausset- zung ist dabei unter anderem, dass vorher alle technischen und organi- satorischen Maßnahmen geprüft und ausgeschöpft wurden, beispiels- weise die behinderungsgerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Lohnkosten- zuschusses. ■ Sonderprogramm: Initiative Inklusion Für jeden neu geschaffenen Arbeits- platz für einen älteren schwerbe- hinderten Beschäftigten bzw. für jeden neuen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten jungen Menschen können die Arbeitgeber in Bayern vom Inklusionsamt zusätzlich eine Prämie von bis zu 10.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Förderung vor Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses beantragt wird. ZB Bayern 3 I 2019 3

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