2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwer behindertenausweis (siehe Seite 13). Wer kann einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden? Personen mit einem GdB von 30 oder 40 sollen auf Antrag schwerbehin derten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie • infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können und • ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz1 rechtmäßig in Deutschland haben. Eine behinderungsbedingte Arbeitsplatzgefährdung kann z. B. vorlie gen bei wiederholten oder häufigen behinderungsbedingten Fehlzeiten, verminderter Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausge stattetem Arbeitsplatz, Abmahnung oder bei Abfindungsangeboten im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit. Die Gleichstellung ist lediglich für den besonderen Kündigungsschutz (Seite 19) und für Leistungen des Inklusionsamtes zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Seite 21) von Bedeutung. Die Anerkennung als Schwerbehinderte(r) ist damit nicht verbunden. Ein allgemeiner Stellenabbau begründet keine Gleichstellung. - Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Den Antrag müssen Sie unmittelbar bei der Agentur für Arbeit unter Vorlage des Feststellungsbescheides des ZBFS oder eines anderen Bescheides über die Höhe eines Grades der Schädigung (GdS) oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stellen. Wird die Gleichstellung anerkannt, wirkt sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Sie kann befristet werden. Behinderte Menschen, die vor dem 1. Mai 1974 einen Gleichstellungsbescheid erhalten haben, gelten weiterhin als Gleichgestellte, solange die Voraussetzungen der Gleichstellung vorliegen. Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene gibt es eine für sie günstige Sonderregelung: 1 - - - - 8 -

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