Teil I: Die Feststellung der Behinderung Behinderung, Merkzeichen und Schwerbehinderten ausweis - Was ist eine Behinderung? Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Dies ist in § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) geregelt. Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate andauern, und altersty pische Beeinträchtigungen gelten nicht als Behinderung im Sinne des Gesetzes. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der GdB wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. - Wer ist schwerbehindert? Schwerbehindert sind Personen • mit einem GdB von wenigstens 50, • sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben. 1 1 Arbeitsplätze sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte mit mindestens 18 Stunden in der Woche beschäftigt werden. - 7 -
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