Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen genießen unseren besonderen Schutz. Sie haben daher auch Anspruch auf beson dere Leistungen. Behinderungsbedingte Nachteile sollen soweit möglich ausgeglichen werden. Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns möglichst rasch zu Ihrem Bescheid im Feststellungsverfahren zu verhelfen; und dabei das Verfahren möglichst unbürokratisch und zügig zu betreiben. Diesen Ratgeber haben wir bewusst als einen „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen“ benannt. Er soll Ihnen den Weg weisen zu Ihrem Recht! Lesen Sie daher den Wegweiser sehr sorgfältig. Sie finden hier sicher Antworten auf viele Ihrer Fragen. Unser Angebot: Sofern Sie eine fundierte Beratung für Ihre spezielle Lebenslage benötigen, besuchen Sie doch bitte eines unserer sieben Service-Zentren der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales. Eine Liste sowie die Anschriften unserer Service-Zentren finden Sie in diesem Wegweiser auf der Seite 53 oder unter www.zbfs.bayern.de. Ein Tipp noch: Schneller – online! Stellen Sie Ihren Antrag doch im deutschlandweit modernsten Online-Verfahren. Er ist aufgrund der eingebauten Plausibilitäten weniger fehleranfällig, Sie ersparen sich und uns Rückfragen, und Sie erhalten im Regelfall schneller Ihre Verwaltungsentscheidung. Seit neuestem können auch Befundberichte und weitere Unterlagen bequem hochgeladen werden – eine Ersparnis von Zeit und Porto! www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag - Dr. Norbert Kollmer Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales - 6 -
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