2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. Manche Leistungen werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. In Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz wurde aber die Einkommens- und Vermögensheranziehung deutlich eingeschränkt. Beispielsweise ist der Vermögensfreibetrag auf rund 50.000 Euro gestie gen und Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezo gen. - - Andere Hilfen nach dem SGB XII Andere Hilfen nach dem SGB XII können in Betracht kommen, wenn und soweit der Bedarf des behinderten Menschen nicht auf andere Weise insbesondere durch gesetzlich zustehende Leistungen gedeckt wird. So kann z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden. Pflegebedürftige behinderte Menschen können Hilfe zur Pflege erhalten. Ebenso wie bei der Eingliederungshilfe ist auch hier der Nachrang der Sozialhilfe zu beachten. Die Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen sind jedoch großenteils enger als bei der Eingliederungshilfe. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bezirk – Sozialhilfeverwaltung –, dem Landratsamt, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beim Gesundheitsamt. Teil III: Übersichten Dienste der offenen Behindertenarbeit Die regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung bieten sowohl Erwachsenen als auch behin derten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern eine umfangreiche Angebotspalette von Hilfen an, die von der Fachberatung bei speziellen Fragen aus dem Bereich der Behindertenhilfe über familienentlastende Hilfen bis in Einzelfällen sogar zur Kurzzeitbetreuung reichen. Ein Verzeichnis der Dienste der offenen Behindertenarbeit erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse: www.stmas.bayern.de/inklusives-leben/offene-behindertenarbeit. - - 51 -

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