unter www.muenchen.de/umweltzone, sowie unter der Telefonnummer 089 233-24618. Steuerermäßigung/-befreiung Zur Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer siehe Seiten 28ff. Preisnachlass beim Neuwagenkauf Schwerbehinderten Menschen wird oftmals ein Preisnachlass beim Neuwagenkauf gewährt. Dieser kann bis zu 20 % betragen. Dies ist jedoch vom Hersteller und vom Händler sowie teilweise auch vom Verhandlungsgeschick des Käufers abhängig. Häufig wird das Vorliegen des Merkzeichens G oder aG und/oder ein bestimmter Grad der Behinderung verlangt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Kfz-Händlern und den Automobil clubs. - Automobilclubs Viele Automobilclubs gewähren schwerbehinderten Menschen eine Beitragsermäßigung. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrem Automobil club. - Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten öffentlichen Behindertentoiletten in Deutschland und in anderen europäischen Staaten können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Der Zentralschlüssel – auch Euroschlüssel genannt – wird vom „Club Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ (CBF), Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt (Internet: www.cbf-da.de), an behinderte Menschen versandt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dazu gehören schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen, sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und - 35 -
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