Nein. Mit dem Merkzeichen G alleine sind keine Parkerleichterungen ver bunden. Bitte beachten Sie, dass bei unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abgestellten Kraftfahrzeugen ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Das Kraftfahrzeug kann auch abgeschleppt werden. Das Abschleppen unbe rechtigt geparkter Fahrzeuge kann auch dann polizeilich angeordnet werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wurde (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.07.1988, Az. 21 B 88.00504). - - Wo erhält man weitere Auskünfte? Nähere Auskünfte zu den Parkerleichterungen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte und von der Schutzhelmtrage pflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte oder das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheit lichen Gründen nicht möglich ist. In einer ärztlichen Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigt sein, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- oder Helmtragepflicht befreit werden muss. - - Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der Stadt- oder Gemeinde verwaltung zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird unbefristet erteilt, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. - Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind, sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen (Zeichen 270.1 StVO) befreit. Umweltzonen dürfen in diesen Fällen auch ohne Plakette befahren wer den. Informationen zur Umweltzone in München erhalten Sie im Internet - - 34 -
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