Berücksichtigung von erwachsenen behinderten Kindern Bei der Gewährung von Kindergeld und den Freibeträgen zur Steuerfrei stellung des Kinderexistenzminimums (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf), beim Entlastungs betrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG, bei der Bestimmung der Höhe der von den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG zu kürzenden zumutbaren Belastung und u. a. bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags kann auch ein Kind berück sichtigt werden, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. - - - Kraftfahrzeugsteuer Wer kann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden? Schwerbehinderte Menschen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, werden auf Antrag vom Hauptzollamt von der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen (siehe Seite 36). Das gleiche gilt für Personen, die am 01.10.1979 schwerkriegsbeschädigt waren oder das Merkzeichen VB oder EB im Schwerbehindertenausweis hatten. Wer erhält eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer? Schwerbehinderte Menschen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßen verkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen G) oder die gehör los sind (Merkzeichen Gl), haben ein Wahlrecht: Sie können zwi schen Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr (siehe Seite 36) und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wählen. - - - © stock.adobe.com/Photographee.eu - 28 -
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