2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

(Behinderten-Pauschbetrag). Dies muss beim Finanzamt beantragt wer den. Einen Pauschbetrag erhalten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Bis zum Veranlagungszeitraum 2021 erhielten folgende Personen einen Pauschbetrag: • behinderte Menschen mit GdB von mindestens 25, wenn ihnen wegen der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (z. B. bei Bezug einer Rente der gesetzli chen Unfallversicherung; in diesem Fall ist ein Antrag beim ZBFS nicht erforderlich, siehe Seite 18), • behinderte Menschen mit GdB von mindestens 25, wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge sind nachzuweisen. Die Pauschbeträge werden stets in voller Höhe gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, so steht der Pauschbetrag für das ganze Jahr nach dem höchsten Grad zu, der festgestellt war bzw. ist. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB (siehe die Übersicht auf Seite 64). Für behinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung hilflos sind (Merkzeichen H) und für Blinde (Merkzeichen Bl) beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro. Der Pauschbetrag, der einem behinderten Kind zusteht, für das die Eltern Kindergeld oder einen Freibetrag zur Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums erhalten (siehe auch Seite 28), wird auf Antrag auf die Eltern übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Bei Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht erfüllen, wird der Pauschbetrag gleichmäßig auf die Elternteile übertragen. Bei einer Einkommensteuerveranlagung können sie gemeinsam auch eine andere Aufteilung beantragen. - - - 25 -

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