Pauschbetrag für behinderte Menschen (§ 33b Abs. 1-3 EStG) - Ersatzbeschaffungen oder Beschaffungen zur Anpassung an die technische Weiterentwicklung. • Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz ist vor allem, dass die Arbeitsassistenz aus medizinischer Sicht und im Zusammenhang mit der zu erbringenden Arbeitsleistung erforderlich ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Kernbereich der vertrag lich vereinbarten Arbeitsleistung tatsächlich von dem schwerbehinderten Menschen und nicht von der Arbeitsassistenz erbracht wird. Integrationsfachdienste (§§ 192, 193 SGB IX) Behinderte Menschen können die Hilfe eines Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen. Die Integrationsfachdienste leisten Hilfen nichtfinan zieller Art zur beruflichen Integration. Dazu gehören vor allem Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Arbeitsplätzen. Diese Hilfeleistungen sind kostenlos. Die Anschriften der Integrationsfachdienste in Bayern finden Sie auf Seite 55 ff. Weitere Auskünfte zu den Nachteilsausgleichen im Berufsleben erhalten Sie bei den Inklusionsämtern (siehe Seite 53). Ruhestand Zum Eintritt in den Ruhestand für schwerbehinderte Menschen siehe Seite 48. Steuer Lohn- und Einkommensteuer Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die behinderten Menschen unmittelbar infol ge der Behinderung erwachsen, wird ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen - - - © stock.adobe.com/Marco2811 - 24 -
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