2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

• Tipp 2 Falls Sie aktuelle ärztliche Unterlagen in Händen haben, legen Sie diese mit vor. Sie können sich diese auch jederzeit von Ihren Ärzten besorgen, denn Sie haben das Recht, sich von Ihrem Arzt gegen Erstattung der Kopierkosten Ihre Krankenunterlagen aushändigen zu lassen. Falls Sie die Unterlagen im Original übersenden, erhalten Sie diese selbst verständlich wieder zurück. Röntgenbilder und CT-Aufnahmen werden in der Regel nicht benötigt. • Tipp 3 Je nachdem, wie schnell Ihr behandelnder Arzt antwortet, können zwi schen der Anforderung des ZBFS und dem Eingang des Befundberichts einige Wochen, manchmal sogar Monate (!) liegen. Erfahrungsgemäß ist es von Vorteil, wenn Ihr Arzt informiert ist, dass und warum Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Wenn er weiß, worauf Ihr Antrag gerichtet ist, kann Ihr Arzt Ihren Antrag dadurch unterstützen, dass er die bei Ihnen vorliegenden Gesundheitsstörungen umfassend sowie möglichst genau beschreibt und uns den Befundbericht zeitnah zukommen lässt. Reichen die beigezogenen oder von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht aus, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, so kann eine versor gungsärztliche Untersuchung erforderlich sein, die das Verfahren um bis zu drei Monate verlängern kann. Kurzum: Je ausführlicher und aussagekräftiger die uns möglichst zeitnah vorliegenden ärztlichen Unterlagen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines zügigen Verfahrensabschlusses! • Tipp 4 Sollten Sie während des laufenden Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder z. B. im Krankenhaus behandelt werden, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen, damit wir das Ergebnis dieser Untersuchung bzw. ärztlichen Behandlung noch berücksichti gen können. Nur so ist uns eine genaue Einschätzung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes sowie unter Umständen auch der Verzicht auf eine ansonsten eventuell notwendige Untersuchung möglich. - - - - - 17 -

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