Das Verfahren beim ZBFS Wie werden der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgestellt? Der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen werden vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) festgestellt, einer zentralen Landesbehörde des Freistaates Bayern. Die Feststellung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag (siehe dazu die fol genden Kapitel). • Nach Antragseingang werden zunächst Ermittlungen zum Gesundheitszustand des Antragstellers angestellt. Wenn keine medizinischen Unterlagen mit eingeschickt werden, wird zur Verfahrensbeschleunigung und aus Kostengründen in der Regel zunächst lediglich ein Befundbericht des Hausarztes und ggf. des HNO- und Augenarztes eingeholt. Die Befunde der anderen mitbehan delnden Fachärzte und eventuelle Klinikbefunde liegen regelmäßig beim Hausarzt vor, der sie dem ZBFS gleich mit zur Verfügung stellt. • Anschließend prüft der zuständige Bearbeiter, ob alle erforderlichen ärztlichen Befunde vorliegen. Ist dies der Fall, werden die Unterlagen unserem Ärztlichen Dienst zugeleitet. • Dort wird entschieden, ob die Unterlagen ausreichend sind oder – in seltenen Fällen – eine Untersuchung erforderlich ist. Gegebenenfalls wird dazu mit dem Antragsteller ein Termin vereinbart. Mit einem Entscheidungsvorschlag des Ärztlichen Dienstes zu den Gesundheitsstörungen, den Einzel-GdBs, dem Gesamt-GdB und den Merkzeichen geht der Fall zurück an die Bearbeitung. • Hier wird über die Feststellung entschie den und ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid erstellt und versandt. - - - Wo erhalte ich Antragsvordrucke? Sie können den Antrag unter Verwendung © stock.adobe.com/momius - 15 -
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