RF Mit dem Merkzeichen RF können die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nachgewiesen werden. Das Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muss der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, dass auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, dass sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen – bestimmter Art – verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Seh behinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung. - Bitte beachten Sie: Bestimmte Personen mit geringem Einkommen können von der Rundfunkbeitragspflicht ganz befreit werden. Siehe dazu Seite 41. BI Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl zuerkannt. Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch anzusehen, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 0,02 (1/50) beträgt. Blindheit ist auch bei anderen, entsprechend schweren Störungen des Sehvermögens (insbesondere Gesichtsfeldeinschränkungen) anzunehmen. - 12 -
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