aG Das Merkzeichen aG bedeutet, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Das ist der Fall, wenn man sich nur im Rollstuhl fortbewegen kann, oder wenn man schon beim Gehen nur weniger Schritte fremde Hilfe benötigt oder sich sehr anstrengen muss. Außerdem muss der Grad der Behinderung, der die Fortbewegungsfähigkeit betrifft, wenigstens 80 betragen. Nicht nur orthopädische Leiden können die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch Gesundheitsstörungen aus anderen Bereichen, wie z. B. Herz- oder Lungenerkrankungen oder Anfallsleiden. H Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet wer den muss. Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirt schaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben. - Wer von der Pflegeversicherung in den Pflegegrad 4 oder 5 (vorher Pflegestufe III) eingestuft wurde, erhält in der Regel das Merkzeichen H. Bei Pflegegrad 2 (vorher Pflegestufe I) liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegegrad 3 (vorher Pflegestufe II) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien. - - 11 -
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