Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung: G Das Merkzeichen G bedeutet, dass man zu Fuß übliche Wegstrecken nur mit großen Schwierigkeiten oder gar nicht zurücklegen kann. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule beste hen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muss. - Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktions einschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geis tige Behinderung) vorliegen. - - B Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist außerdem, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G, H oder Gl zusteht. - 10 -
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