Da es für diese Personen besonders wichtig, aber auch schwierig ist, einen Ausbildungsplatz zu finden, sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen automatisch gleichgestellt. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Feststellung durch des ZBFS, d. h. sie gilt auch, wenn das ZBFS kei nen GdB oder nur einen GdB von 20 festgestellt hat. Als Nachweis der Gleichstellung kann der behinderte Auszubildende eine Stellungnahme bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das Vorliegen der Behinderung hat dann die Agentur für Arbeit unabhängig vom ZBFS zu ermitteln. Erhält der behinderte Auszubildende Leistungen zur Teilhabe am Arbeits leben (solche Leistungen werden insbesondere von der Agentur für Arbeit erbracht), dann gilt auch der Leistungsbescheid als Nachweis der Gleichstellung. Die Gleichstellung soll es den Betroffenen ermöglichen, einen Ausbildungs platz zu finden; außerdem kann der Arbeitgeber vom Inklusionsamt Zuschüsse zu den Kosten der Ausbildung des behinderten Jugendlichen erhalten. Die sonstigen Regelungen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen (wie z. B. Kündigungsschutz) gelten jedoch nicht. Die Gleichstellung endet mit dem Ende der Ausbildung. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie? Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehinderten ausweis eingetragen werden können. Sie dienen als Nachweis für beson dere Beeinträchtigungen. Mit den einzelnen Merkzeichen sind unterschiedliche Rechte verbunden (siehe die Übersicht auf Seite 65). - - - - - - 9 -
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